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Versorgungsrechner

Weil die durch einige Reformgesetze relativ undurchsichtig geworden ist und die zuständigen staatlichen Stellen die eigentlich notwendige Aufgabe nicht erfüllen können, hatten wir 2004 einen hochkompetenten Fachmann, Jörg Zarth, gewonnen, um für unsere Mitglieder Versorgungsberechnungen entsprechend der aktuellen Gesetzeslage durchzuführen. Wir hatten bereits in einem Flugblatt am 22.09.2004 erstmalig auf diesen neuen Mitgliederservice hingewiesen.

 
Zum Ende Oktober 2014 musste nun Jörg Zarth seinen Dienst hier aus dienstlichen Gründen aufgeben. Durch ihn wurde uns nun aber ein neuer, junger Fachmann namens Jan-Philipp Recktenwald vermittelt, der zum 1. November 2014 sozusagen die Nachfolge von Jörg Zarth angetreten ist.
 
Um die hohe Nachfrage nach diesen Versorgungsberechnungen relativ effizient abwickeln zu können, ist es unerlässlich, vor Kontaktaufnahme mit Jan-Philipp Recktenwald einen vorbereiteten Fragebogen auszufüllen und uns zukommen zu lassen (am besten via Fax: 0681 84124 15). Jan-Philipp Recktenwald wird anhand des Fragebogens die individuelle Sachlage durchrechnen und - bei Angabe der erreichbaren Telefonnummer - den betreffenden Kollegen anrufen.
 
Jörg Zarth hatte 2005 schon für die Deutsche Polizei aufgeschrieben, was ihm bei der Sachbearbeitung aufgefallen war:
 
 

Übergabe (v.l.n.r.): Jörg Zarth, Carsten Baum, Ralf Porzel und Jan-Philipp Recktenwald,
Foto: Lothar Schmidt
 
 
    Zuerst einmal haben sich vorwiegend Mitglieder per Fragebogen an uns gewandt, die schon in naher Zukunft in den Ruhestand versetzt werden können, wobei die Berechnung der momentanen Ruhegehaltsansprüche auch für jüngere Mitglieder von Interesse sein kann, wenn man z.B. wegen Polizeidienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird oder sich für die Zukunft noch zusätzlich absichern muss.
    Zentrale Frage ist natürlich die Höhe des Ruhegehaltsanspruches im Zeitpunkt der Ruhestandsversetzung, aber auch, ob die Polizeizulage, die in Zukunft gestaffelt als ruhegehaltfähig wegfallen wird, noch in die Berechnung mit einfließen wird. Dabei lassen sich viele Betroffene Vergleichsberechnungen anfertigen, die zum einen den Zeitpunkt der regulären Ruhestandsversetzung und zum anderen den letztmaligen Zeitpunkt der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage betreffen.
    Immer öfter höre ich hierbei ein verständliches Unbehagen über den Wegfall der Polizeizulage, da es in Einzelfällen dazu kommen kann, dass die Höhe der Ruhegehaltes bei verfrühter Inanspruchnahme sogar über der bei regulärer Ruhestandsversetzung liegen kann.
    Aber auch viele andere Fragen sind von Interesse und werden immer wieder gestellt:

    - Welchen Anspruch hat mein Ehepartner im Todesfall?
    - Wie hoch sind meine aktuellen Ansprüche wenn mir jetzt etwas zustoßen würde?
    - Welche Auswirkung hat eine Scheidung auf mein Ruhegehalt?

    Zur letzten Frage waren viele Mitglieder nicht darüber informiert, dass der vom Gericht festgesetzte Betrag des Versorgungsausgleiches ein dynamischer Wert ist, der mit jeder Bezügeerhöhung ansteigt.
    Bewährt hat sich bei allen Anfragen die Zusendung des von der GdP angebotenen Fragebogens, um die Berechnung des Anspruches zu erleichtern. So können die gestellten Fragen am Telefon schnell und präzise beantwortet werden. Insgesamt gesehen, wird dieses Angebot der GdP von seinen Mitgliedern rege in Anspruch genommen. Letztlich ist es doch gut zu wissen, ob man den wohlverdienten Ruhestand sorgenfrei genießen kann oder eben noch ein gewisses Maß an Vorsorge betreiben sollte, um seinen Lebensstandard auch im Ruhestand erhalten zu können.


Fragebogen zur Ruhegehaltsberechnung (Stand: 10 2004)

Jan-Philipp Recktenwald
 


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