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Landesbezirksvorstand

Der Landesbezirksvorstand (LBV) bestimmt im Rahmen der vom Landesdelegiertentag gefassten Beschlüsse die Richtlinien der Gewerkschaftspolitik. Er ist für die Durchführung der Beschlüsse des Landesdelegiertentages verantwortlich.

Der Landesbezirksvorstand besteht aus:

a) dem geschäftsführenden Landesbezirksvorstand
b) dem / der Vorsitzenden der Kreisgruppen oder deren Stellvertretern
c) dem / der Vorsitzenden
      der Fachausschüsse
      der Jungen Gruppe der GdP Thüringen
      der Seniorengruppe der GdP Thüringen
      der Frauengruppe der GdP Thüringen
      der Rechtsschutzkommission
      oder den jeweiligen Stellvertretern
d) zwei Mitgliedern der Tarifkommission Thüringen

Der Landesbezirksvorstand wird in der Regel vier mal im Jahr sowie auf Verlangen von mindestens einem Drittel der Mitglieder des Landesbezirksvorstandes vom Landsbezirksvorsitzenden zu Sitzungen einberufen.
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