Landesbezirksvorstand
Der Landesbezirksvorstand (LBV) bestimmt im Rahmen der vom Landesdelegiertentag gefassten Beschlüsse die Richtlinien der Gewerkschaftspolitik. Er ist für die Durchführung der Beschlüsse des Landesdelegiertentages verantwortlich.
Der Landesbezirksvorstand besteht aus:
a) dem geschäftsführenden Landesbezirksvorstand
b) dem / der Vorsitzenden der Kreisgruppen oder deren Stellvertretern
c) dem / der Vorsitzenden
Der Landesbezirksvorstand wird in der Regel vier mal im Jahr sowie auf Verlangen von mindestens einem Drittel der Mitglieder des Landesbezirksvorstandes vom Landsbezirksvorsitzenden zu Sitzungen einberufen.
Der Landesbezirksvorstand besteht aus:
a) dem geschäftsführenden Landesbezirksvorstand
b) dem / der Vorsitzenden der Kreisgruppen oder deren Stellvertretern
c) dem / der Vorsitzenden
- – der Fachausschüsse
– der Jungen Gruppe der GdP Thüringen
– der Seniorengruppe der GdP Thüringen
– der Frauengruppe der GdP Thüringen
– der Rechtsschutzkommission
oder den jeweiligen Stellvertretern
Der Landesbezirksvorstand wird in der Regel vier mal im Jahr sowie auf Verlangen von mindestens einem Drittel der Mitglieder des Landesbezirksvorstandes vom Landsbezirksvorsitzenden zu Sitzungen einberufen.