Diabetes im Polizeivollzugsdienst
Handlungsempfehlung für Betroffene
Diabetes mellitus in ihren verschiedenen Formen ist eine Volkskrankheit, die auch vor der Polizei
nicht Halt macht. Sie könnte jeden Menschen treffen, unabhängig von Alter, Geschlecht, Funktion
und Laufbahngruppe. Im Einzelfall liegen die Voraussetzungen für die Anerkennung einer Schwerbehinderung
vor.
Die Betroffenen fühlen sich nicht in ihrer Dienstdurchführung eingeschränkt und wollen zumeist
ihre bisherige Tätigkeit weiterhin ausüben, denn ihnen fehlt eigentlich nur Insulin. Mit dem Diabetes
mellitus können im Einzelfall berufliche Einschränkungen verbunden sein.
Diabetes ist heute besser erforscht. Nach den Empfehlungen des sozialen Ausschusses der Deutschen
Diabetesgesellschaft (DDG) zur Beurteilung beruflicher Möglichkeiten von Personen mit
Diabetes wird von strikten Verboten abgeraten. Die Diagnose ist also nicht zwangsläufig mit dem
Verbot des Tragens der Dienstwaffe und dem Führen von Dienstfahrzeugen verbunden. Nach
neueren medizinischen und wissenschaftlichen Erkenntnissen liegen unter bestimmten Voraussetzungen
keine Einschränkungen der Polizeivollzugsdienstfähigkeit vor.
Was sollten Sie als Betroffene tun?
Nach Feststellung der Diagnose sollten Sie neben dem Hausarzt, auch einen Diabetologen konsultieren
sowie die Stoffwechseleinstellung in einer Fachklinik durchführen lassen.
Weitere Voraussetzungen für den Therapieerfolg und eine gute Stoffwechseleinstellung sind:
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- Nachweis einer geeigneten Schulung gemäß DDG-Leitlinie, einschließlich eines Hypowahrnehmungstrainings (Unterzuckerung)
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- regelmäßige Kontrolle entsprechend der ärztlichen Empfehlung
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- Mitführen des Gesundheits-Passes Diabetes
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- lückenloser Nachweis des Krankheitsverlaufes / plausible Messprotokolle im Diabetestagebuch
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- jährliche Augenarztkontrolle
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- jährliche neuropathologische Untersuchung
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Die strikte Einhaltung der Medikation und Behandlungstherapie zur Gesunderhaltung gehören zu
Ihrer Beamtenpflicht und trägt zum sicheren Umgang mit der Krankheit bei.
Sie sollten im vertrauensvollen Gespräch Ihren Vorgesetzten über die persönliche Situation und
den Stand der Therapie informieren. Besondere Bedeutung hat Ihre persönliche Darstellung:
 | a) | In welchem Stadium ist die Krankheit und welche Medikation und Therapie wurden empfohlen? |
 | b) | Wie schätzen Sie selbst Ihre Leistungsfähigkeit und den Einsatz in Ihrer bisherigen Verwendung ein? |
 | c) | Wenn Sie selbst Einschränkungen im Zusammenhang mit den bisher ausgeübten Tätigkeiten erkannt haben, sollten Sie diese konkret erläutern. |
 | d) | Welche anderen Einsatz- und Verwendungsmöglichkeiten wären nach Ihrer Einschätzung geeignet? |
 | e) | Machen Sie Ihre eigene Zielsetzung und Ihren Willen zur Mitwirkung bei der Wiederherstellung der Dienstfähigkeit deutlich. |
Zum Gespräch können Sie auf eigenen Wunsch stets eine Person Ihres Vertrauens, einen
Schwerbehindertenvertreter oder ein Mitglied des Personalrates hinzuziehen.
Die neue Lebenssituation, die Einstellung auf die Medikation sowie Therapie kann je nach Einzelfall
eine unterschiedliche Dauer sowie individuelle Festlegungen erfordern. Aus fachärztlicher Sicht
wird eine maximale Übergangszeit von 6 Monaten empfohlen. In dieser Zeit dienen ggf. notwendige
und vorübergehende Verwendungseinschränkungen auch dem Schutz und der Unterstützung
der Betroffenen. Danach ist über die dauerhafte geeignete Verwendung abschließend zu entscheiden.
Die Entscheidung im Einzelfall
Eine pauschale Beurteilung aufgrund der Diagnose „Diabetes mellitus“ ist nicht zulässig, da die
funktionellen Auswirkungen der Erkrankung sehr unterschiedlich sind. Für die Beurteilung der dauerhaften
beruflichen Verwendung ist grundsätzlich die Betrachtung des konkreten Einzelfalles erforderlich.
(PDV 300 – Richtlinien zur Begutachtung Pkt. 3.1.4.)
Sie setzt sich zusammen aus der:
 | 1. | Beurteilung der Persönlichkeitsstruktur
u.a. langjährige berufliche Erfahrungen, reflektierter Umgang mit der Krankheit, vorausschauendes Handeln unter Einbeziehung möglicher Risiken in Arbeitsabläufen |
 | 2. | Tätigkeitsbezogene Beurteilung
u.a. konkrete Tätigkeitsbeschreibung, Arbeitsplatzbedingungen, planbarer Tagesablauf,
regelmäßige Essenszeiten, wechselnde körperliche Belastungen, Möglichkeit der
Selbstkontrolle |
 | 3. | Medizinische Beurteilung
Betriebsarzt/Arbeitsmediziner in Zusammenarbeit mit dem Hausarzt und Diabetologen,
Qualität der Einstellungen, Dauer und Art der Erkrankung, Therapiekonzept, bestehende Begleit- oder Folgeerkrankungen u.a. |
Die modernen Diabetestherapien und die Möglichkeiten der individuellen beruflichen Rehabilitation
haben sich gerade in den letzten Jahren erheblich verbessert. Dies betrifft sowohl die Anpassung
der Therapie an die jeweiligen Bedingungen des Arbeitsplatzes als auch die gesundheitliche Prognose.
Allein das Bekanntwerden der Diagnose darf nicht zwangsläufig zur Überprüfung der Polizeivollzugsdienstfähigkeit
führen. Die Beurteilung der Dienstfähigkeit ist individuell und arbeitsplatzbezogen
zu erstellen, pauschale Bewertungen sind somit grundsätzlich angreifbar.
Grundlage für die Beurteilung der Dienstfähigkeit ist daher die gemeinsame Erörterung einer dauerhaften
Verwendung und der konkreten persönlichen Situation.
Für schwerbehinderte und gleichgestellte Beschäftigte sind die Präventionsmaßnahmen gemäß §
84 Abs. 1 SGB IX zu beachten. Im Übrigen können die Erfahrungen des Integrationsteams der
Behörden und Einrichtungen hilfreich sein.
Ergeben sich aus der Erörterung konkrete Angaben und objektive Umstände, die Zweifel an der
ordnungsgemäßen Erfüllung der dienstlichen Pflichten in der bisherigen und/oder beabsichtigten
Verwendung enthalten, ist die Anordnung einer ärztlichen Untersuchung gerechtfertigt.
Die Persönlichkeitsmerkmale sowie die Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen sind so präzise wie
möglich darzustellen. Auf der Grundlage des ausführlichen Untersuchungsauftrages der Dienststelle
gibt der PÄD eine medizinische Empfehlung ab.
Die abschließende Entscheidung über die Verwendung trifft die Beschäftigungsbehörde.
Ein Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung wird grundsätzlich empfohlen. Er erfolgt als
Privatperson beim zuständigen Landratsamt, Abteilung Soziales des Wohnortes.
Der Bescheid dient der Inanspruchnahme möglicher Nachteilsausgleiche und rechtlicher Ansprüche
im täglichen Leben sowie im Beschäftigungsverhältnis. Beratung und Unterstützung bieten die
Sozialdienste der Rehabilitations- und Fachkliniken und die Schwerbehindertenvertretungen der
Behörden und Einrichtungen der Thüringer Polizei. Diese bieten Ihnen auch weitere Informationen
zu den Belangen betroffener Beschäftigter u.a. zum betrieblichen Eingliederungsmanagement.
Diabetes schließt also Polizeivollzugsdienstfähigkeit unter bestimmten Voraussetzungen
nicht aus, setzt aber die aktive Mitarbeit der Betroffenen voraus.
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