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Info 11/2016

Landesarbeitsgericht stärkt Personal- und Betriebsratsrechte

GdP begrüßt die freie Kritikäußerung gegenüber Chefs

Erfurt.

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf sowie das Arbeitsgericht Oberhausen schützt die Rechte und Stellung eines Betriebsratsmitgliedes. Es hatte im Zusammenhang mit geplanten Überwachungsmaßnahmen bei Mitarbeitern in einer Mail geäußert: „Die Überwachung in einem totalitären Regime haben wir vor 70 Jahren hinter uns gebracht, auch wenn hier im Kleineren gehandelt wird, so ist dies der Anfang von dem was dann irgendwann aus dem Ruder laufen kann.“ Das Betriebsratsmitglied sollte daraufhin fristlos gekündigt werden, was die Gerichte jedoch ablehnten.


Das Gericht führte in seiner Pressemeldung aus: „…Das Betriebsratsmitglied warnt vielmehr vor einer möglichen künftigen Entwicklung und knüpft damit allenfalls an die Verhältnisse der Weimarer Republik an. Es geht ihm darum, dass man Entwicklungen von Beginn an beobachten muss „bevor etwas aus dem Ruder läuft.“ Eine solche Äußerung ist von der Meinungsfreiheit geschützt.“ Weiterhin wies das Gericht den Antrag des Arbeitgebers zurück, welcher die vom Betriebsrat verweigerte Zustimmung zur fristlosen Kündigung des Betriebsratsmitglieds durch das Gericht ersetzen lassen wollte.
Der gewerkschaftspolitischer Sprecher der Fraktion der Linken im Thüringer Landtag, Rainer Kräuter, äußerte sich zu diesem Urteil wie folgt: „Betriebsräte müssen sich frei ausdrücken können. Um Sachverhalte deutlich zu machen, sind auch passende Vergleiche zu ziehen. Dass Arbeitgeber immer wieder versuchen, Betriebs- und Personalräten einen Maulkorb zu verpassen, sie in ihrer Arbeit zu behindern oder auch die Gründung der Beschäftigten- bzw. Personalvertretungen von vornherein zu verhindern, hat mit einer progressiven und demokratischen Unternehmensführung nichts zu tun.“
Die Gewerkschaft der Polizei begrüßt die Stärkung der Rechte der Betriebsräte und sieht parallel dazu auch die Rechte von Personalräten in den Dienststellen gestärkt. Missstände in Dienststellen und Betrieben könnten damit intern offen diskutiert und mit Vertretungen kommuniziert wer-den. Das erhöht die Akzeptanz von Personal- und Betriebsräten und stärkt die Vertretung der Rechte und Interessen der Beschäftigten. Die GdP sieht in dem Urteil zugleich die Verpflichtung des Dienststellenleiters, seine Entscheidungen zumindest den Personalvertretungen gegenüber transparent zu machen, damit diese ihren gesetzlich geregelten Aufgaben gerecht werden können. Beide Seiten haben dabei den Betriebsfrieden zu wahren und die Erfüllung der Aufgaben der Dienststelle zu sichern.

Der Landesvorstand

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