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Info 20/2016

Beförderungstermin bei Polizei und Justiz verspätet

Zweiklassengesellschaft für Beamte in Thüringen

Erfurt.

Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) legt für das Innenressort den Beförderungstermin auf den 01.11.2016 fest. Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV) will sogar erst zum 01.12.2016 befördern. Gleichzeitig legte sich das Finanzressort auf den Stichtag 01.10.2016 fest. Für die Einen ein Schlag ins Gesicht, für die Anderen ein deutliches Signal der Wertschätzung für ihre Arbeit. Schade, dass die Herren Minister Dr. Holger Poppenhäger und Minister Dieter Lauinger eine Zweiklassengesellschaft im Bereich der Beamtenschaft zwischen den Ressorts des Freistaates Thüringen zulassen.

Bereits 2015 berichtete die GdP (Info 42/2015) von der unterschiedlichen Beförderungspraxis und forderte die eigentlich gerade für die SPD und Bündnis 90/Grünen stehende soziale Gerechtigkeit und Gleichheit im Freistaat ein. Ein Jahr später hat sich nichts geändert. Unsere Minister finden freundliche Dankesworte für die Beschäftigten. Wenn es aber darum geht diesen Dankesworten Taten folgen zu lassen, ist von rot-rot-grüner Sozialeinstellung nichts zu spüren. Für die Minister Dr. Holger Poppenhäger und Dieter Lauinger scheint es ohne Relevanz, wann die wenigen Kollegen, die überhaupt eine Beförderung erwarten dürfen, ihre Beförderungsurkunde in den Händen halten. Für zwei Drittel der Kollegen des mittleren Dienstes ist dies zum wiederholten Mal eine finanzielle Benachteiligung.

Gleichbehandlung in der Beamtenschaft sieht anders aus.
Die bereits am 07.06.2016 vom Kabinett der Thüringer Landesregierung getroffene Beförderungsentscheidung für Landesbeamte schlummerte fast zwei Monate im TMIK, ehe die notwendigen Festlegungen gestreut und umgesetzt werden konnten. Eine nach § 49 Thüringer Landeshaushaltsordnung sich bietende Möglichkeit, die Einweisung in Planstellen bis zu 3 Monate rückwirkend wirksam werden zu lassen, scheint man gar nicht im Sinne der guten Beschäftigten prüfen zu wollen.

Im TMMJV ist gar eine Bewerbung auf eine Beförderung notwendig. Diese Praxis schließt nach unserem momentanen Kenntnisstand womöglich beförderungsfähige Kollegen von der Auswahlentscheidung aus, für den Fall, dass sie sich nicht bewerben sollten. Die eigenen Mitarbeiter können das einfach nicht nachvollziehen. Die GdP Thüringen wird diese Auswahlpraxis mit dem TMMJV diskutieren und einer rechtlichen Prüfung unterziehen.
Durch die zeitliche Verschiebung entsteht bei Personalversetzungen im Freistaat unnötige Verwaltungsarbeit und rechtliche Unsicherheit bei den zu versetzenden Bediensteten. Eine kleine Entscheidung mit großen Auswirkungen für die Bediensteten.

Für 2016 und 2017 sind zusammen zehn Prozent der Beschäftigten in den einzelnen Ressorts laut Kabinettsbeschluss zu befördern. Die prozentuale Verteilung in den beiden Jahren und die Ausgestaltung liegen dabei in den Zuständigkeiten der einzelnen Ministerien.

Ein landeseinheitlicher Termin für die Einweisung in Planstellen und für Beförderungen ist nicht zu viel verlangt. Die GdP steht jederzeit zu Gesprächen bereit.

Euer Landesvorstand

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