Aktuelle Informationen für unsere Mitglieder

Das SIGNAL IDUNA Unfall-Tarifwerk 2008 zählt mit zu den modernsten und leistungsstärksten Unfall-Tarifwerken am deutschen Versicherungsmarkt. Dennoch: Es gibt bekanntlich nichts, was nicht noch verbesserungsfähig ist.
Daher wurde das aktuelle Unfall-Tarifwerk 2008 mit Wirkung zum 01.11.2009 auch um attraktive ÖD-Leistungsmerkmale erweitert und in Bezug auf bestehende Leistungen verbessert. Folgende Änderungen bringen Ihnen zukünftig noch mehr Vorteile im Vertrieb:

Zulagenersatz bereits ab 7. bzw. 21. Tag - nur bei PVAG und VÖDAG
Die Karenzzeiten der Leistungsart Zulagenersatz werden deutlich gesenkt. Statt Leistungen ab dem 43. Tag und 181. Tag wird der Zulagenersatz jetzt schon ab dem 7. Tag bzw. 21. Tag gezahlt. Folgende Summen können zukünftig angeboten werden: 500 EUR, 1.000 EUR, 1.500 EUR und 2.000 EUR. Die alten Karenzzeiten und Versicherungssummen entfallen.
Die Netto-MOB betragen bspw. bei 1.000 EUR Versicherungssumme:


    für Männer ab 7. Tag 2,92 EUR, ab 21. Tag 2,22 EUR

    für Frauen ab 7. Tag 2,18 EUR, ab 21. Tag 1,64 EUR


Warum den unfallbedingten Zulagenausfall absichern?
Mit der Zulagenersatzleistung sprechen wir alle Beamten und Angestellten im Öffentlichen Dienst an, die neben ihren Festbezügen tätigkeitsbezogene Zulagen wie Schicht-/Wechselschicht- und/oder Erschwerniszulagen erhalten. Zum versicherbaren Personenkreis gehören:
- Polizisten
- Bundespolizisten
- Zollbedienstete
- Strafvollzugs- sowie Justizvollzugsbedienstete
- Feuerwehrbeamte
- Beschäftigte bei Bahn, Post oder Telekom

Durch einen Unfall mit daraus resultierender vorübergehender Dienst-/Arbeitsunfähigkeit fallen o. g. Zulagen zeitlich begrenzt weg. Die Folge sind finanzielle Einbußen. Hier ein kleiner Überblick über die Höhe der monatlichen Zulagenausfälle:
- Polizisten, zwischen 80,00 EUR und 200,00 EUR
- Postmitarbeiter, zwischen 150,00 EUR und 250,00 EUR
- Lokführer, bis zu 400,00 EUR

Die Zulagenersatzleistung kann hier die finanzielle Lücke bei einer unfallbedingten vorübergehenden Dienst-/Arbeitsunfähigkeit sinnvoll schließen.

Einführung der „Sofortleistung für Vollzugsbedienstete (SLV)“ - nur bei PVAG und VÖDAG
Mit der Einführung dieser neuen Leistungsart bieten wir Ihnen ein Alleinstellungsmerkmal am deutschen Versicherungsmarkt. Polizeibeamte können sich finanziell gegen folgende Verletzungen im Dienst versichern:


    Schuss- und Stichverletzungen

    Verletzungen während der Verfolgung von Flüchtigen, Verdächtigen oder Straftätern durch einen Verkehrsunfall oder Verletzungen, die direkt durch die genannte Gruppe verursacht werden und einen mindestens zweitägigen Krankenhausaufenthalt folgern.


Folgende Summen-Kombinationen sind versicherbar:

    2.500 EUR SLV inkl. 50.000 EUR TOD (2,60 EUR Netto-MOB)

    5.000 EUR SLV inkl. 100.000 EUR TOD (5,20 EUR Netto-MOB)


Warum ist die Sofortleistung für Vollzugsbedienstete eine attraktive Leistungsart?
Beschäftigte im Vollzugsdienst der Polizei sind in besonderem Maße gefährdet. Mit der Sofortleistung für Vollzugsbedienstete (SLV) können sich Polizisten gegen finanzielle Einbußen absichern. Denn der mit dem Unfall verbundene Dienstausfall hat Auswirkungen auf die Bezüge des Polizeibediensteten. Entweder fallen ihm die Zulagen für eine zeitlich begrenzte Zeit (bis zu 200 EUR monatlich!) oder durch eine spätere Vollzugsdienstunfähigkeit sogar für immer weg. Führen die Unfallfolgen sogar zum Tod, stellt die „Sofortleistung für Vollzugsbedienstete“ eine Soforthilfe für die Hinterbliebenen dar.

Invaliditätsabsicherung bei unfallbedingter Vollzugsdienstunfähigkeit (10VD oder 20VD)
Diese bekannte Invaliditätsabsicherung ist als sinnvolle Ergänzung zur SLV zu sehen. Bei einem Polizisten reicht bereits der Verlust des Zeigefingers der Schusshand aus, um nicht mehr im Vollzugsdienst einsetzbar zu sein. Die Invaliditätsabsicherung bei unfallbedingter Vollzugsdienstunfähigkeit hilft finanzielle Einschränkungen durch die Versetzung in den Innendienst oder Ruhestand abzufedern.

Senkung des Zuschlags für SEK-/GSG9-Beamte um 50 %
Der Zuschlag für das Sonderrisiko „SEK-Beamte“ wird von 100 % auf 50 % gesenkt.

Nur bei der PVAG möglich: Rund-um-Absicherung für Beamte des SEK und der GSG9
Die PVAG versichert als einziger Unfallversicherer am deutschen Versicherungsmarkt alle Beamten des SEK und der GSG9 gegen die finanziellen Folgen von Berufs- und Freizeitunfällen. Dabei sind alle berufsbedingten Sondergefahren mitversichert.

Infektionsklausel nun auch für Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren
Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr können die Infektionsklausel ab dem 01.11.2009 beitragsfrei mitversichern.

Warum Absicherung von beruflichen Infektionsrisiken?
Besonderen Infektionsgefahren sind folgende Personengruppen ausgesetzt:
- Polizei
- Bundespolizei
- Zoll
- Justiz / Strafvollzug
- Berufsfeuerwehr
- Rettungsdienst und weitere Berufe aus dem Gesundheitswesen
- alle ehrenamtliche Einsatzhelfer der THW-Bundesvereinigung und der Freiwilligen Feuerwehren

Führt z. B. ein Polizeibeamter eine Leibesvisitation bei einem Verdächtigen durch, kann bereits eine geringfügige Hautverletzung, verursacht durch die gebrauchte Punktionsnadel einer Spritze, zu einer Infektion führen. Gleiches kann einem Rettungsassistenten, einem Arzt oder einer Krankenschwester bei der Entsorgung einer benutzten Spritze oder eines Skalpells passieren. Oder denken Sie nur an die Feuerwehrbeamten bzw. die Helfer der Freiwilligen Feuerwehren.

Beide Personengruppen sind beim Retten, Bergen oder auch Erstversorgen erheblichen Infektionsrisiken ausgesetzt. Die Folgen der Infektion können gravierend sein. Die Infektion kann bis zur Berufsunfähigkeit führen. Im Rahmen der versicherten Leistungsarten bietet hier die SIGNAL IDUNA erweiterten Unfallversicherungsschutz sogar ohne Mehrbeitrag an. Am Versicherungsmarkt sind wir damit einer der wenigen Anbieter.

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