Zulagenersatz bereits ab 7. bzw. 21. Tag - nur bei PVAG und VÖDAG
Die Karenzzeiten der Leistungsart Zulagenersatz werden deutlich gesenkt. Statt Leistungen ab dem 43. Tag und 181. Tag wird der Zulagenersatz jetzt schon ab dem 7. Tag bzw. 21. Tag gezahlt. Folgende Summen können zukünftig angeboten werden: 500 EUR, 1.000 EUR, 1.500 EUR und 2.000 EUR. Die alten Karenzzeiten und Versicherungssummen entfallen.
Die Netto-MOB betragen bspw. bei 1.000 EUR Versicherungssumme:
für Frauen ab 7. Tag 2,18 EUR, ab 21. Tag 1,64 EUR
Durch einen Unfall mit daraus resultierender vorübergehender Dienst-/Arbeitsunfähigkeit fallen o. g. Zulagen zeitlich begrenzt weg. Die Folge sind finanzielle Einbußen. Hier ein kleiner Überblick über die Höhe der monatlichen Zulagenausfälle:
- Polizisten, zwischen 80,00 EUR und 200,00 EUR
- Postmitarbeiter, zwischen 150,00 EUR und 250,00 EUR
- Lokführer, bis zu 400,00 EUR
Die Zulagenersatzleistung kann hier die finanzielle Lücke bei einer unfallbedingten vorübergehenden Dienst-/Arbeitsunfähigkeit sinnvoll schließen.
Verletzungen während der Verfolgung von Flüchtigen, Verdächtigen oder Straftätern durch einen Verkehrsunfall oder Verletzungen, die direkt durch die genannte Gruppe verursacht werden und einen mindestens zweitägigen Krankenhausaufenthalt folgern.
5.000 EUR SLV inkl. 100.000 EUR TOD (5,20 EUR Netto-MOB)
Senkung des Zuschlags für SEK-/GSG9-Beamte um 50 %
Der Zuschlag für das Sonderrisiko „SEK-Beamte“ wird von 100 % auf 50 % gesenkt.
Nur bei der PVAG möglich: Rund-um-Absicherung für Beamte des SEK und der GSG9
Die PVAG versichert als einziger Unfallversicherer am deutschen Versicherungsmarkt alle Beamten des SEK und der GSG9 gegen die finanziellen Folgen von Berufs- und Freizeitunfällen. Dabei sind alle berufsbedingten Sondergefahren mitversichert.
Infektionsklausel nun auch für Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren
Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr können die Infektionsklausel ab dem 01.11.2009 beitragsfrei mitversichern.
Warum Absicherung von beruflichen Infektionsrisiken?
Besonderen Infektionsgefahren sind folgende Personengruppen ausgesetzt:
- Polizei
- Bundespolizei
- Zoll
- Justiz / Strafvollzug
- Berufsfeuerwehr
- Rettungsdienst und weitere Berufe aus dem Gesundheitswesen
- alle ehrenamtliche Einsatzhelfer der THW-Bundesvereinigung und der Freiwilligen Feuerwehren
Führt z. B. ein Polizeibeamter eine Leibesvisitation bei einem Verdächtigen durch, kann bereits eine geringfügige Hautverletzung, verursacht durch die gebrauchte Punktionsnadel einer Spritze, zu einer Infektion führen. Gleiches kann einem Rettungsassistenten, einem Arzt oder einer Krankenschwester bei der Entsorgung einer benutzten Spritze oder eines Skalpells passieren. Oder denken Sie nur an die Feuerwehrbeamten bzw. die Helfer der Freiwilligen Feuerwehren.
Beide Personengruppen sind beim Retten, Bergen oder auch Erstversorgen erheblichen Infektionsrisiken ausgesetzt. Die Folgen der Infektion können gravierend sein. Die Infektion kann bis zur Berufsunfähigkeit führen. Im Rahmen der versicherten Leistungsarten bietet hier die SIGNAL IDUNA erweiterten Unfallversicherungsschutz sogar ohne Mehrbeitrag an. Am Versicherungsmarkt sind wir damit einer der wenigen Anbieter.