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Landesbezirk Thüringen

Der Landesbezirksvorstand bestimmt im Rahmen, der vom Landesdelegiertentag gefassten Beschlüsse, die Richtlinien der Gewerkschaftspolitik. Er ist für die Durchführung der Beschlüsse des Landesdelegiertentages verantwortlich.

Der Landesbezirksvorstand besteht aus dem Geschäftsführenden Landesbezirksvorstand, den Vorsitzenden der Kreisgruppen oder deren Stellvertreter, dem/der Vorsitzenden oder Stellvertreter – der Fachausschüsse – der Jungen Gruppe der GdP Thüringen – der Seniorengruppe der GdP Thüringen – der Frauengruppe der GdP Thüringen – der Rechtsschutzkommission sowie zwei Mitgliedern der Tarifkommission.
Der Landesbezirksvorstand wird in der Regel vier mal im Jahr sowie auf Verlangen von mindestens einem Drittel der Mitglieder des Landesbezirksvorstandes vom Landsbezirksvorsitzenden zu Sitzungen einberufen.

Aufgaben und Funktion der Organe der GdP sind in der Satzung festgelegt.
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