Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung
GdP: Bedenken bei uneingeschränkter Datenweitergabe an ausländische Dienste
Rechtsstaatliches Niveau
Als bedenklich bezeichnete der GdP-Vorsitzende Absichten, Daten deutscher Staatsbürger uneingeschränkt an internationale Sicherheitsbehörden oder nationale Sicherheitsbehörden anderer Länder weiterzugeben. Malchow: „So dringend und notwendig eine verbesserte Zusammenarbeit und ein besserer Informationsaustausch mit ausländischen Behörden auch ist, sollen Daten deutscher Staatsbürger nur in solche Länder gegeben werden können, die ein vergleichbares rechtsstaatliches Niveau besitzen. Ich bin sicher, dass das Bundesverfassungsgericht sehr kritisch auf solche Vorhaben schauen wird.“