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GdP zum gescheiterten NPD-Verbot vor dem Bundesverfassungsgericht

Malchow: Der Verbotsversuch war ehrenwert

Berlin.

Der erneut gescheiterte Versuch, die NPD verbieten zu lassen, ist nach Auffassung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) kein Beweis dafür, dass die dort versammelten Neonazis dadurch zum demokratischen Parteienspektrum zu zählen sind. Der GdP-Bundesvorsitzende Oliver Malchow sagte am Dienstag in Berlin: „Die Karlsruher Richter bestätigten lediglich, welch hohe Hürden das Grundgesetz einem Parteienverbot entgegenstellt. Auch wenn der Versuch erfolglos war, er war ehrenwert.“

"NPD-Finanzierung aus Steuermitteln macht mich zornig"

Wer anführe, so Malchow weiter, dass die NPD im politischen Leben kaum noch eine Rolle spiele, der irre. 338 kommunale Mandate habe die NPD inne, besonders im Osten Deutschlands. Allein in Sachsen verfüge sie über 80 Mandate. Malchow betonte: „Ich gebe unumwunden zu, dass ich es gut gefunden hätte, wenn der Partei die parlamentarische Plattform für ihr unheilvolles Wirken entzogen worden wäre. Dass die NPD zudem aus Steuermitteln mitfinanziert werden muss, solange sie legal ist, macht mich zornig.“

Der Polizei habe der Karlsruher Verfassungsrichterspruch eine wesentliche Handhabe gegen rechtsextremistische Aktivitäten vorenthalten, sagte Malchow und verwies darauf: „Wir werden weiter mit sehr viel Personal NPD-Veranstaltungen und -Demonstrationen schützen müssen. Das hätten wir uns gerne erspart.“
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