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DEUTSCHE POLIZEI

Ausgabe Juli 2016

Mit der aktuellen Bedrohung durch den islamistisch motivierten Terrorismus und der damit verbundenen Debatte über die polizeiliche Intervention im Fall eines Szenarios von Pariser Ausmaß stehen die Spezialeinheiten von Bund und Ländern gegenwärtig wie selten zuvor im Fokus der medialen Berichterstattung. DEUTSCHE-POLIZEI-Autor Lars Lapper wirft aus diesem Anlass einen Blick auf die Geschichte und herausragende Einsätze der Spezialeinsatzkommandos von deren Gründung bis zur Gegenwart.

SEK - Spezialeinheiten im Zeitenwandel

Gemäß der Polizeidienstvorschrift (PDV) 100 – Führung und Einsatz der Polizei – werden unter dem Grundbegriff Spezialeinheiten die Spezialeinsatzkommandos (SEK) und Mobilen Einsatzkommandos (MEK) der Polizeien der Länder sowie die Grenzschutzgruppe 9 (GSG 9) der Bundespolizei geführt. Andere fiktive Begriffe wie Sondereinsatzkommandos oder Anti-Terror-Einheiten entstammen der Phantasie der Medien und sind im polizeilichen Sprachgebrauch nicht zulässig. Organisation, Gliederung und Aufgaben der Spezialeinheiten sind in den jeweiligen Erlassen und Verwaltungsvorschriften der Innenministerien definiert.

Das SEK ist im Rahmen der operativen Bekämpfung schwerer Gewaltkriminalität dann einzusetzen, wenn die Lage ein geschlossenes Vorgehen unter Anwendung unmittelbaren Zwanges insbesondere gegen bewaffnete Täter erfordert. Zu den Aufgaben des SEK zählen die Durchführung von gefahrenabwehrenden und strafprozessualen Maßnahmen mit hohem Gefährdungsgrad sowie von polizeilichen Rettungsmaßnahmen für Personen in Lebensgefahr unter besonderen Bedingungen.

Ein Einsatz kommt vor allem in Betracht für den Zugriff auf Täter bei Amok- und Bedrohungslagen, Geiselnahmen, Entführungen, Erpressungen sowie Terrorismus und organisierter Kriminalität. Die Polizeien der Länder verfügen bundesweit über insgesamt 23 eigenständige Spezialeinsatzkommandos, davon sechs in Nordrhein-Westfalen sowie jeweils zwei in Bayern und Hessen. Die organisatorische Angliederung besteht gegenwärtig in neun Ländern beim Landeskriminalamt, in fünf Ländern bei übergeordneten Polizeipräsidien und in zwei Ländern bei der Bereitschaftspolizei. Jedes SEK gliedert sich in eine Führungsgruppe und mehrere Einsatzgruppen, in denen Teilkräfte mit zusätzlichen Spezialisierungen für die Komponenten der Präzisionsschützen, der Höhenintervention und der Zugangstechniken sowie als speziell geschulte Medic-Rettungssanitäter bereitgehalten werden.

Weitere Themen:

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Falls Sie einen Leserbrief zu einem Artikel dieser Ausgabe schreiben möchten, vergessen Sie bitte nicht, den betreffenden Artikel zu nennen, zu dem Sie sich äußern möchten: gdp-pressestelle@gdp.de
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