
10.06.2025
Verharmlosung von Gewalt & Vorverurteilung der Polizei – ein fatales Zusammenspiel
GdP Mannheim übt deutliche Kritik an Urteil, Verteidigungsstrategie und öffentlicher Wahrnehmung
Mit großer Sorge nimmt die GdP Mannheim das Urteil des Amtsgerichts Mannheim zur Kenntnis:
Eine Frau, die einem Polizeibeamten nach ihrer Festnahme ins Gesicht sagte: „Ich hoffe, du wirst abgestochen wie der Kollege auf dem Marktplatz.“
– eine deutliche Anspielung auf den tragischen Mord an unserem Kollegen Rouven Laur – wurde nach gerichtlicher Prüfung mit einer Verwarnung belegt.
Aus Sicht der GdP Mannheim sendet dieses Urteil ein fatales Signal:
Gewaltverherrlichende Aussagen gegenüber Einsatzkräften dürfen nicht bagatellisiert werden.

Wer den Tod eines Kollegen als Drohkulisse instrumentalisiert, überschreitet jede rote Linie. Wenn eine solche Entgleisung ohne spürbare Konsequenzen bleibt, stellt das aus unserer Sicht ein fatales Zeichen an die Einsatzkräfte dar – und gefährdet das Vertrauen in den Rechtsstaat.Thomas Mohr, Vorsitzender der GdP Mannheim
Kritik an der Verteidigung (aus Sicht der GdP):
Die öffentliche Einordnung der Beleidigung als „Notwehr“ sowie der pauschale Vorwurf einer angeblich unterlassenen Bodycam-Aufzeichnung werfen aus unserer Sicht Fragen auf.
Gerade Vertreter der Rechtspflege tragen Verantwortung für eine sachliche Auseinandersetzung – auch in der öffentlichen Darstellung.
Unsere Forderung:
Polizistinnen und Polizisten brauchen Rückhalt und Respekt – im Einsatz und vor Gericht.
Sie haben Anspruch auf faires Verfahren und dürfen nicht zur Zielscheibe einseitiger Deutungen werden.
Unser Fazit:
Wer den Rechtsstaat schützen will, darf nicht schweigen, wenn seine Vertreter durch Hassbotschaften entmenschlicht werden – weder auf der Straße noch im Gerichtssaal.