
23.06.2025
GdP begrüßt Kurskorrektur beim Taser – sachliche Argumente haben gewirkt
ZUMELDUNG DER GEWERKSCHAFT DER POLIZEI (GdP) BADEN-WÜRTTEMBERG
Stuttgart: Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Baden-Württemberg begrüßt die Ankündigung des Innenministeriums, ab 2026 Distanz-Elektroimpulsgeräte (Taser) nun auch im Streifendienst zu erproben. Die GdP hatte seit langem mit konkreten Argumenten für eine sachorientierte Neubewertung der Taser-Nutzung geworben.
Gundram Lottmann, stellvertretender Landesvorsitzender der GdP, erklärt:
„Dass der Innenminister nun grünes Licht für einen breit angelegten Praxistest der Taser im Streifendienst gibt, ist ein wichtiger Zwischenschritt. Unsere Kolleginnen und Kollegen brauchen praxistaugliche Einsatzmittel, um Gefahrenlagen bestmöglich bewältigen zu könne. Genau darauf haben wir immer wieder mit Fachwissen und Praxisbeispielen hingewiesen. Die Kurskorrektur zeigt: Sachlichkeit zahlt sich aus.“
Thomas Mohr, im GdP-Landesvorstand zuständig für Ausrüstungsfragen, ergänzt:
„Die technische Weiterentwicklung des Taser ist nicht zu übersehen – gerade die höhere Auslösekapazität ermöglicht eine flexiblere Nutzung im Einsatz. Mit dem jetzt geplanten Test schaffen wir eine solide Entscheidungsgrundlage, ob und wie der flächendeckende Einsatz später sinnvoll sein kann. Für uns gilt: Sicherheit der Einsatzkräfte und Verhältnismäßigkeit gegenüber Betroffenen müssen Hand in Hand gehen.“
Die GdP wird den Testeinsatz konstruktiv begleiten und weiterhin dafür eintreten, dass Polizistinnen und Polizisten in Baden-Württemberg bestmöglich ausgerüstet werden – technisch wie taktisch.
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