19.11.2025
Bundesverfassungsgericht zur Berliner Besoldung: Wir prüfen Auswirkungen auf Baden-Württemberg
Das Bundesverfassungsgericht hat bestätigt: Die Berliner Besoldung war jahrelang verfassungswidrig. Wir analysieren aktuell gemeinsam mit dem Dachverband, welche Schlüsse sich daraus für uns in Baden-Württemberg ziehen lassen und bereiten entsprechende Musterwidersprüche für euch vor.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat seine lang erwartete Entscheidung zur Berliner A-Besoldung verkündet und festgestellt, dass das Land Berlin in den Jahren 2008 bis 2015 gegen die Pflicht zur amtsangemessenen Alimentation verstoßen hat. Auch wenn sich dieses Urteil explizit auf die Rechtslage und die Besoldungshöhe in Berlin bezieht, hat die Begründung der Karlsruher Richter grundsätzliche Bedeutung für das Beamtenrecht in ganz Deutschland.
Was bedeutet das für Baden-Württemberg?
Wir wissen, dass dieses Urteil Fragen aufwirft. Gilt das auch für uns? Müssen wir jetzt handeln?
Deine GdP Baden-Württemberg ist bereits an dem Thema dran. Unsere Rechtsabteilung hat heute Morgen direkt Kontakt mit unserem Dachverband aufgenommen, um die fast 100-seitige Begründung des Gerichts juristisch sauber auszuwerten. Es geht darum zu prüfen, ob und inwieweit die dort festgelegten Maßstäbe (insbesondere zum Abstand zur Grundsicherung) neue Argumente für die Situation in Baden-Württemberg liefern.
Das sind die nächsten Schritte
Wir bitten euch aktuell noch um etwas Geduld und darum, Ruhe zu bewahren. Es ist wichtig, hier rechtssicher und koordiniert vorzugehen.
- Prüfung: Wir gleichen die Entscheidungskriterien des BVerfG mit der aktuellen Besoldungssituation in BW ab.
- Musterwidersprüche: Sollte sich aus dem Urteil Handlungsbedarf für Baden-Württemberg ergeben, werden wir – wie gewohnt – zeitnah Musterwidersprüche zur Verfügung stellen.
- Information: Sobald die Prüfung durch unsere Experten und den Dachverband abgeschlossen ist, informieren wir euch sofort über alle Kanäle.
Wir lassen euch hier nicht allein: Die GdP sorgt dafür, dass eure Ansprüche gewahrt bleiben.
