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© VadimGuzhva /stock.adobe.com
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15.03.2026

Bundesfrauengruppe zu Gewaltschutz von Frauen

Frauengruppe

Fast täglich stirbt eine Frau in Deutschland, weil sie FRAU ist. Insgesamt wurden im Jahr 2024 265.942 Menschen Opfer Häuslicher Gewalt, so viele wie nie zuvor. Fast jedes fünfte in der PKS zu Delikten, die auch diesem Phänomenbereich zugerechnet werden, erfassten Opfer ist Opfer von Häuslicher Gewalt. Das Dunkelfeld ist deutlich größer. Nur 5 Prozent der Fälle Häuslicher Gewalt werden überhaupt angezeigt.

Anlässlich des Internationalen Frauentages 2026 stellt die Bundesfrauengruppe der GdP den Gewaltschutz von Frauen einmal mehr in den Fokus – über 70 Prozent der Opfer Häuslicher Ge-walt sind weiblich – und fordert die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes zur Stärkung des Hilfesystems in Deutschland. Sie fordert insbesondere, den unverzüglichen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung im Gewalthilfegesetz zu verankern.

Ziel ist es, den wirksamen Schutz für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder sicherzustellen. Durch die Bekämpfung der Gewalt an Frauen leistet die Frauengruppe zugleich einen Beitrag, das subjektive Sicherheitsempfingen der Menschen in Deutschland zu steigern und vor allem die Polizei zu entlasten. Einsätze Häuslicher Gewalt gehören zu den gefährlichsten für unsere Kolleg:innen.

Die Bundesfrauengruppe steht in Einklang mit den Forderungen des Bundesverbandes Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff), des Paritätischen Gesamtverbandes und der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (ZIF) zum Gewalthilfegesetz und stellt folgende 10 Punkte heraus:

1.     Der Zugang zu Schutz und Unterstützung bei Gewalt muss für alle Frauen, Kinder und Jugendlichen jederzeit zuverlässig gewährleistet sein.

Dieser muss schnell, unbürokratisch, anonym und ohne Hürden erfolgen. Betroffene benötigen in den teilweise lebensbedrohlichen Situationen sofort Hilfe. Deshalb ist es wichtig, dass die angebotenen Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten sowie die Aufnahme in einem Frauenhaus individuell und bedarfsgerecht gestaltet sind. Hierbei ist es unabdingbar, dass jede Person genau die Unterstützung bekommt, die sie in ihrer besonderen Lebenslage benötigt. Auch bei länger zurückliegender Gewalterfahrung muss zur Bewältigung Beratung jederzeit verfügbar sein.

2.  Es braucht einen deutlichen und nachhaltigen Ausbau der gesamten Unterstützungsstrukturen.

Dazu gehören sowohl Fachberatungsstellen, wie sie etwa im Netzwerk des bff und den Paritätischen Strukturen organisiert sind, ebenso wie die gesamte Vielfalt der Frauenhäuser. Die Istanbul‑Konvention und das Gewalthilfegesetz verpflichten den Staat ausdrücklich dazu, Schutz- und Unterstützungsangebote weiterzuentwickeln und bedarfsgerecht auszubauen.

3.  Schutz- und Beratungsangebote müssen konsequent am tatsächlichen Bedarf ausgerichtet sein.

Die Bedürfnisse besonders vulnerabler Gruppen müssen in den Mittelpunkt gestellt werden. Frauen und Kinder, die mehrfach diskriminiert werden, benötigen verlässlichen Schutz ohne zusätzliche Barrieren oder Hürden. Gleiches gilt für trans*, inter* und nicht-binäre Personen (TIN*-Personen). Außerdem bedarf es ausreichender Mittel und Kapazitäten, um architektonische Barrieren in Frauenhäusern und Beratungsstellen abzubauen. Um dies zu erreichen, braucht es realitätsnahe und praxistaugliche Lösungen. Für die Schaffung und Sicherstellung neuer inklusiver Frauenhausplätze und Beratungskapazitäten ist die Unterstützung der Länder und Kommunen unerlässlich.

4.  Die Standards der Träger anzuerkennen: Was es an Personal und Räumen für Schutz und Beratung braucht, wissen die Träger der Einrichtungen am besten.

Deshalb fordern wir die Umsetzung der Standards von bff, ZIF und dem Paritätischen Gesamtverband. Mangelnder Gewaltschutz kostet Menschenleben. Um das zu verhindern, braucht es eine angemessene Ausstattung an Personal, Räumen, Organisation, Verwaltung und Fortbildung.

5.  Prävention, Kooperation und Vernetzung abzusichern. Sie sind der Schlüssel zur Verhinderung von Gewalt. Sie kosten, lohnen sich aber.

Nicht zuletzt die von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Präventionsstudie und die kürzlich vorgestellte Dunkelfeldstudie LeSuBiA haben es gezeigt: Prävention muss flächendeckend, nachhaltig und finanziell langfristig abgesichert sein. Sie muss dort ansetzen, wo Menschen leben und sich bewegen. In der Familie, der Partnerschaft, der Schule, am Arbeitsplatz. Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen sollten mit ihrer Expertise dazu beitragen können. Dazu braucht es personelle Ressourcen, genauso wie zur Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit: Wer gehört (und als Hilfestelle zur Unterstützung gefunden) werden soll, muss laut sein können. Ebenfalls müssen von den Ländern finanzielle Ressourcen für Schulung und Fortbildung von Justiz und Behörden (wie Jugendämtern) eingeplant werden.

6.      Die Stärkung der feministischen Täterarbeit.

Wir fordern eine verlässliche und sichere Finanzierung, die nicht zulasten der Frauenhauseinrichtungen und Beratungsstellen gehen darf.

7.      Die einzelfallunabhängige, institutionelle Finanzierung der Unterstützungs-, Schutz- und Hilfestrukturen: Eigenanteile der Träger lehnen wir ab. 

Gewalt ist kein individuelles Schicksal, es betrifft uns als Gesellschaft. Eine einzelfallabhängige Finanzierung der Infrastruktur lehnen wir deshalb ab. Entsprechende Strukturen müssen aus der Überzeugung vorgehalten werden, dass wir sie als Gesellschaft brauchen. Gewaltschutz ist für uns ein Thema der inneren Sicherheit.

8.      Die anonyme Inanspruchnahme von Schutz und Beratung anzuerkennen.

Niedrigschwellige Zugänge zum Hilfesystem sind erforderlich, um alle betroffenen Frauen und ihre Kinder zu erreichen. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Schutz und Beratung ohne Preisgabe persönlicher Daten muss erhalten bleiben.

9.      Die Partizipation nichtstaatlicher Organisationen zu fördern.

Die strukturelle Einbindung der Fachpraxis (Fachberatungsstellen, Frauenhäuser, Fach- und Wohlfahrtsverbände sowie Selbstvertretungen vulnerabler Zielgruppen) in die Planung und Umsetzung des Gewalthilfegesetzes gemäß Artikel 9 Istanbul-Konvention ist zwingend erforderlich. Andernfalls kann der bedarfs- und zielgruppengerechte Ausbau des Hilfesystems nicht gelingen.

10.    Ein kontinuierliches Monitoring der Prozesse zu initiieren

Die umfassende Transformation des Hilfesystems ist ein mehrjähriger Prozess, der kontinuierlicher Überprüfung und Nachsteuerung bedarf. Datenerfassung, Vernetzung und Kooperation aller Beteiligten im Gewalthilfesystem und mit dem allgemeinen Hilfesystem benötigen entsprechende Strukturen und Ressourcen. Diese sind bereitzustellen.

Fazit

Gewalt an Fraen geht uns alle an. Die Bundesfrauengruppe appelliert daran, das gewerkschaftliche Engagement für den wirksamen Schutz von gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern voranzubringen.