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09.07.2026

GdP begrüßt, dass  die Nationalität von Tatverdächtigen künftig immer genannt wird

BW

Carsten Beck, stellvertretender Landesvorsitzender der GdP Baden-Württemberg, unterstützt die Forderung von Innenminister Manuel Hagel nach einer bundeseinheitlichen Regelung.

Die Gewerkschaft der Polizei Baden-Württemberg begrüßt den Vorstoß von Innenminister Manuel Hagel, die Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen in der polizeilichen Pressearbeit transparent und nachvollziehbar darzustellen. 

 

 

„Aus unserer Sicht gilt: Transparenz schafft Vertrauen. Wenn die Staatsangehörigkeit kommuniziert wird, muss dies konsequent und einheitlich erfolgen“, sagt Carsten Beck, stellvertretender Landesvorsitzender. Dazu gehöre auch, dass bei Tatverdächtigen mit mehreren Staatsangehörigkeiten sämtliche Staatsangehörigkeiten benannt würden. 

Die Möglichkeit der doppelten und mehrfachen Staatsangehörigkeit ist in Deutschland rechtlich vorgesehen. „Dieser Realität sollte sich eine sachliche und vollständige Polizeikommunikation nicht verschließen“, so Beck weiter. Dabei ist für die GdP ebenso klar: Die Staatsangehörigkeit darf niemals zur Bewertung einer Tat oder eines Menschen herangezogen werden. Straftaten sind individuelles Fehlverhalten und dürfen nicht zur Stigmatisierung ganzer Bevölkerungsgruppen führen. Die Nennung dient ausschließlich einer transparenten, vollständigen und widerspruchsfreien Information der Öffentlichkeit.

© © GdP-BW 2026 - alle Rechte vorbehalten
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"Transparenz schafft Vertrauen. Wenn die Staatsangehörigkeit kommuniziert wird, muss dies konsequent und einheitlich erfolgen."
Carsten Beck, stellvertretender Landesvorsitzender 

Eine moderne Polizeipressearbeit muss faktenbasiert, nachvollziehbar und rechtsstaatlich sein. Nur so kann sie Vertrauen stärken und Spekulationen oder dem Eindruck entgegenwirken, relevante Informationen würden bewusst zurückgehalten. Eine bundeseinheitliche Vorgehensweise im Sinne der Hagel-Initiative wäre dabei ausdrücklich wünschenswert.