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GdP Berlin

17.06.2024

Deine GdP gibt Stellungnahme zum Gesetzesentwurf für die Besoldungsanpassung ab

Info

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Bestandteil des DGB werden wir als Gewerkschaft der Polizei (GdP) um Stellungnahme gebeten, wenn ein Gesetzgebungsprozedere auf dem Plan steht, das sich auf Eure Arbeitsbedingungen auswirkt. So ist das auch im Fall des Entwurfs für das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2024 bis 2026 und zur Einführung und Änderung weiterer Vorschriften (BerlBVAnpG). Wir haben dank der detaillierten Arbeit unseres zuständigen Fachausschusses um den Vorsitzenden Jens Raue die einzelnen Seiten durchgewälzt, einige Problempunkte aufgegriffen und unsere Expertise übermittelt.

Zunächst einmal ist es eine Errungenschaft, dass sich das Land Berlin zur inhalts- und zeitgleichen Übernahme des Tarifabschlusses bekennt. Darüber hinaus möchte man in drei Schritten die eigens errechneten 1,91 Prozent Abstand zur Bundesgrundbesoldung aufholen. Wie genau man auf diesen Rückstand kommt, wird im Entwurf leider nicht ersichtlich und dementsprechend von uns gerügt. Versuche, hier die Hauptstadtzulage einzuberechnen, verbieten sich aus unserer Sicht, da mit ihr gegen das besoldungsrechtliche Abstandsgebot verstoßen wird. zumal sie weiterhin nicht alle Kolleginnen und Kollegen erhalten. Gleiches gilt für die angedachte, an die Besoldungsgruppen im unteren Besoldungsbereich gekoppelte, Erhöhung des Familienzuschlages. Negativ bewerten wir auch die angedachte Streichung des sogenannten Verheiratetenzuschlages, welcher ab 1. November entfallen soll. Der bisherige Familienzuschlag der Stufe 1 soll dann hälftig (75,05 €) in das Grundgehalt aller Besoldungsgruppen überführt werden. Zum 31.10.2024 Anspruchsberechtigte erhalten zur Besitzstandswahrung zunächst einen Ausgleich in selber Höhe, welcher sich jedoch bei künftigen linearen Besoldungsanpassungen um den jeweiligen Prozentsatz der Erhöhung verringert. Auch die geplante Möglichkeit der gebündelten Dienstpostenbewertung und Obergrenzen für Beförderungsämter sehen wir kritisch. 

Mit dem Gesetz über die rückwirkende Herstellung verfassungskonformer Regelungen hinsichtlich des zu niedrig gewährten Familienzuschlages der Stufe 2 wird der Ausschluss von Anspruchsberechtigten gesetzlich fixiert. Eine Nachzahlung soll nur bekommen, wer tatsächlich Widerspruch gegen das Alimentationsdefizit eingelegt hat. Es passt aus unserer Sicht in den generellen Umgang des Dienstherrn mit seinen zur Treue verpflichteten Beamtinnen und Beamten, ein Reparaturgesetz mit Blick auf die Entscheidung zur amtsangemessenen Alimentation durch das BVerfG fehlt nämlich weiterhin. Auch die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizei- und Feuerwehrzulage findet sich im Entwurf nicht wieder. Wir hatten 2018 bereits die Zusage, wenn das nach Bayern und NRW in einem weiteren Bundesland passiert. Mittlerweile haben Sachsen und Schleswig-Holstein nachgezogen, der Bund übrigens auch. Es fehlen zudem die dynamischen Anpassung der Erschwerniszulagen und nach wie vor eine reale Berechnung der Besoldung im Verhältnis zur wöchentlichen Arbeitszeit, die bei der Polizei Berlin eben nicht nur 40, sondern auch 41 bzw. 41,5 Stunden beträgt, und die wir nicht länger hinnehmen werden. Wir werden sehen, wie unsere Eingaben im politischen Raum Berücksichtigung finden und Euch auf dem Laufenden halten. Abspeisen lassen werden wir uns nicht!