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15.10.2025

Nachzahlung Familienzuschläge kinderreiche Familien – Besser nicht zustimmen!

Besoldung und Tarif Rechtsschutz Stories Info

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

einige von Euch, die mit mehreren Kindern gesegnet sind, haben bereits in den letzten Tagen und Wochen so genannte Nachzahlungsbescheide für die Jahre 2008 – 2020 erhalten, da der Gesetzgeber bei kinderreichen Familien nachjustiert hat. Problem ist, dass mitunter nicht alle Kalenderjahre berücksichtigt wurden und zudem die angekündigte Entscheidung des BVerfG zur Amtsangemessenen Alimentation weitere Anhebungen zur Folge haben kann. Deshalb empfehlen wir Euch, gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen, damit Euch kein finanzieller Nachteil entsteht.

In der Tat wird den uns bisher vorliegenden Bescheiden nach für die Kalenderjahre nachgezahlt, für die der Behörde ein Widerspruch vorliegt. Für Kalenderjahre, die nicht schriftlich gerügt wurden, muss sich aus dem vorangegangenen Widerspruch ergeben, dass die Rüge auch für die Zukunft gelten soll. Ein entsprechender Passus ist bei unseren GdP-Muster-Widersprüchen seit 2018 fest integriert. Teilweise wurden diese genutzt, teilweise aber auch andere, die in der Behörde kursierten. Da auch Ihr vielleicht nicht jeden eingereichten Widerspruch archiviert habt, empfehlen wir, zunächst über Akteneinsicht zu klären, welcher Widerspruch genau benutzt wurde. Erst dann lassen sich konkrete Aussagen über die Rechtmäßigkeit des Bescheides treffen.

Darüber hinaus raten wir mit Blick auf die noch immer ausstehende Entscheidung des BVerfG dazu, die Höhe der Nachzahlung zu rügen. Parallel unterstützen wir derzeit ein Verfahren eines GdP-Kollegen vor dem OVG Berlin-Brandenburg, in welchem es konkret um die Höhe der Zuschläge geht. Deshalb ist es ratsam, das Ruhen des Verfahrens sowie der Verzicht auf Einrede der Verjährung zu beantragen. Selbstverständlich stellen wir Euch dafür einen entsprechenden Muster-Widerspruch zur Verfügung.

Du hast weitere Fragen rund ums Thema Rechtsschutz?

Unsere Rechtsabteilung steht Dir mit Rat und Tat zur Seite. Nutze die Möglichkeiten der Rechtsberatung und des Rechtsschutzes unserer GdP! Wir stehen Dir im Rahmen unserer Sprechstunden (Dienstag von 10.00 bis 13.00 Uhr und Donnerstag von 16.00 bis 18.00 Uhr nach vorheriger telefonischer Terminabsprache) zur Verfügung. Termine könnt Ihr telefonisch mit der Rechtsabteilung unter 030-210004-17 vereinbaren.

Weitere Informationen

Benjamin Jendro

Abteilungsleitung und Pressesprecher

jendro@gdp-berlin.de

Mobil: +49 (0)151 11280361

Telefon +49 (0)30 210004-13