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18.11.2025

Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bescheinigt: Berliner Besoldung jahrelang rechtswidrig
GdP fordert zeitnahe Nachzahlungen und Besoldungsreparaturgesetz

Besoldung und Tarif Info Pressemitteilung Stories

Berlin. Es ist amtlich. Nach jahrelangem Rechtsstreit durch alle denkbaren Instanzen hat das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung zur Berliner A-Besoldung verkündet und wie von allen erwartet einen jahrelangen Rechtsbruch durch das Land Berlin festgestellt. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) erwartet, dass Berlins Politik der Verantwortung gerecht wird, zeitnah Nachzahlungen veranlasst und neben Wiedergutmachung für vergangene Fehler auch die Zukunft betrachtet.

„Wirklich niemand hatte ernsthafte Zweifel an diesem Ergebnis und wir sind froh, dass das Bundesverfassungsgericht jetzt endlich schwarz auf weiß bestätigt, was selbst in Berlins Politik niemand mehr leugnen konnte. Der aktuelle Senat um Finanzsenator Stefan Evers hat bereits versucht, etwas anzupassen und das Thema mit uns als konstruktiver Gesprächspartner anzugehen. Jetzt sollte man Fehler alter Regierungen nicht wiederholen und sich hinter juristischen Auslegungen und nicht nachvollziehbaren Rechenbeispielen verstecken. Wir wissen, dass es für den jetzigen Senat hart wird, aber es ist eine riesige Chance, das in der Vergangenheit verloren gegangene Vertrauen wieder aufzubauen. Wir erwarten, dass dieses jahrelange Hinausschieben des Unausweichlichen und Wegducken vor Verantwortung endlich ein Ende hat, man sich für mehr als 16 Jahre widerrechtliche Bezahlung entschuldigt, umgehend für die im Streit stehenden Jahre (2008 – 2015) nachzahlt und für die Folgejahre die Grundlagen schafft, dass die Kolleginnen und Kollegen in Zukunft amtsangemessen alimentiert werden. Wir brauchen umgehend ein Besoldungsreparaturgesetz und nicht erst nach der nächsten Wahl zum Abgeordnetenhaus. Das ist ein Thema, das alle Parteien im Abgeordnetenhaus zu verantworten haben“, so GdP-Landeschef Stephan Weh. 

Die Gewerkschaft hat seit 2008 zahlreichen betroffenen Mitgliedern Hilfe in Widerspruchs- und Klageverfahren geboten und ihnen Rechtsschutz gewährt. Eines der Verfahren betraf dabei auch einen Feuerwehrmann, der schon seit 2008 mit Unterstützung der GdP für seine amtsangemessene Alimentation streitet und dessen Verfahren dem BVerfG als Beispiel zur Entscheidung vorlag. Neben dem Rechtsschutz finanzierte die GdP hier gesonderte Stellungnahmen seines Prozessbevollmächtigten, um weitere Gesichtspunkte an das BVerfG heranzutragen und es anzuregen, in seiner Entscheidung zur A-Besoldung darzulegen, welche Anforderungen es an die Geltendmachung der Ansprüche und deren Verzinsung stellt. 

Weh weiter: „Wir haben als GdP nicht nur mit allen Landesregierungen dieser Stadt über die Problematik diskutiert und unseren Feuerwehrmann vollumfänglich unterstützt, sondern allen Kolleginnen und Kollegen jedes Jahr aufs Neue geraten, Widerspruch einzureichen und entsprechende Vorlagen bereitgestellt. Auch weil aus dem politischen Raum immer wieder zu hören war, dass nur die berücksichtigt werden, die kalenderjährlich gerügt haben. Gemäß des Gleichbehandlungsgrundsatzes erwarten wir von Berlins Landesregierung aber auch Ideen, wie man mit jenen umgeht, die hier auf ihren Arbeitgeber und seine Verantwortung einer amtsangemessenen Alimentation vertraut haben. Als Beamtinnen und Beamte verpflichten wir uns der stetigen Abrufbarkeit unseres Dienstherrn, der sich 24/7 auf uns verlassen kann. Wir müssen darauf vertrauen können, dass er sich an Gesetze hält und seiner Verantwortung gerecht wird. Der Umgang mit unserer Besoldung hat dieses Verhältnis arg lädiert, der Umgang mit der Entscheidung des BVerfG wird zeigen, ob sich das wieder kitten lässt oder man es auch für die Zukunft komplett verspielt.“

Weitere Informationen

Benjamin Jendro

Abteilungsleitung und Pressesprecher

jendro@gdp-berlin.de

Mobil: +49 (0)151 11280361

Telefon +49 (0)30 210004-13