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23.11.2025

Entscheidung des BVerfG in Sachen Besoldung – So geht es weiter

Stories Info Besoldung und Tarif

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in der letzten Woche hat das BVerfG uns die Entscheidung zur Amtsangemessenen Alimentation präsentiert und deutlich gemacht, dass diese jahrelang rechtswidrig zu gering ausgefallen ist. In der für Karlsruhe ungewöhnlich deutlichen Darlegung hat man dem Land Berlin sehr klare Ansagen gemacht. Zu diesen kursieren jetzt sehr ungewöhnliche und wenig sachgerechte Informationen. Wir stehen für Transparenz sowie Expertise und wollen Euch deutlich machen, wo wir stehen und wie es weitergeht.

Die klare Ansage des BVerfG:

  • Die A-Besoldung des Landes Berlin war in den Jahren 2008 – 2020 in 95 % aller Besoldungsgruppen verfassungsrechtswidrig
  • Das Land Berlin ist verpflichtet, dies umgehend zu reparieren (mit einem Besoldungsreparaturgesetz)
  • Das Land Berlin ist verpflichtet, bis zum 31.03.2027 eine neue verfassungskonforme Besoldungsordnung vorzulegen

Wer ist betroffen?

  • Gemäß Entscheidung sind all jene zu berücksichtigen, die geklagt bzw. zumindest Widerspruch gegen ihre Alimentation erhoben haben
  • Der Widerspruch muss jährlich im jeweils laufenden Kalenderjahr erfolgt sein (aktueller Stand der Rechtsprechung, so neuerlich OVG BERLIN BRANDENBURG)
  • Wie hoch die Zahl der Betroffenen genau ist und wie hoch die Nachzahlung ausfällt, lässt sich seriös aktuell nicht beantworten

Was macht Berlins Politik?

  • Der Senat hat eine Rücklage in Höhe von 280 Mio. Euro angelegt
  • Die zuständige Senatsverwaltung für Finanzen erarbeitet die Grundlage für ein Besoldungsreparaturgesetz (Eine vorherige Vorbereitung war nicht möglich, da das BVerfG zum Teil andere Parameter angesetzt hat, als bei vorherigen Entscheidungen)
  • SenFin wird einen Leitfaden für die einzelnen Behörden aufstellen, die jene in den jeweiligen Personalstellen eingereichten Widersprüche abarbeiten müssen
  • Ob es pauschale oder einzelfallbezogene Auszahlungen im Rahmen der Reparatur gibt, ist momentan nicht seriös zu beantworten
  • Ob der Senat eventuell alle Beamtinnen und Beamte bei einer Reparatur berücksichtigt, ist heute nicht zu sagen
     

Was macht meine GdP?

  • Wir werden im Rahmen unseres Dachverbands eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf eines Besoldungsreparaturgesetz und einer neuen Besoldungsordnung abgeben
  • Unser Widerspruchsmuster für 2025 wird aufgrund der neuen Parameter des BVerfG zeitnah neu aufgesetzt – Wir raten Euch, im Dezember auch für das Jahr 2025 erneut Widerspruch einzureichen

Weitere Informationen

Benjamin Jendro

Abteilungsleitung und Pressesprecher

jendro@gdp-berlin.de

Mobil: +49 (0)151 11280361

Telefon +49 (0)30 210004-13