jumpToMain
© privat
privat

13.04.2026

Langes Warten auf berechtigte Zahlungen muss ein Ende haben - GdP fordert Beihilferechtliche Verfahrenserleichterungen

Info Stories

Seit Jahren zeigt sich deutlich, dass die Beihilfestelle immer wieder an ihre Grenzen kommt und Ihr mitunter Monate auf Euch zustehende Gelder warten müsst. Trotz wiederkehrenden Gesprächen im politischen Raum hat bisher keiner den Schlüssel gefunden, um hier nachhaltig Besserung zu erzielen. Die App war ein kurzer Hoffnungsschimmer, der längst verpufft ist. So kommt es auch aktuell wieder zu gigantischen Wartezeiten, während Ihr Rechnungen über tausende Euro bezahlen müsst. Das kann und darf so nicht weitergehen. Wir haben Berlins Politik nun erneut auf die Problematik hingewiesen und eine entsprechende Lösung eingefordert - Die Übernahme von Paragraf 80 a (Beihilferechtliche Verfahrenserleichterungen) des Bundesbeamtengesetzes.

Wir machen uns stark für eine entsprechende gesetzliche Regelung in folgendem Wortlaut:

§ 80a Beihilferechtliche Verfahrenserleichterungen

(1) Hat die für die Gewährung der Beihilfe zuständige Stelle nicht innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Beihilfeantrags über den Antrag entschieden, so gilt die beantragte Aufwendung mit Ablauf dieser Frist als erstattungsfähig. Die beantragte Aufwendung gilt nicht als erstattungsfähig,

1. wenn grundsätzlich eine vorherige Anerkennung der Aufwendung erforderlich ist und die Anerkennung zum Zeitpunkt des Eingangs des Beihilfeantrags nicht erfolgt ist, oder

2. wenn und soweit kein Anspruch auf Erstattung der beantragten Aufwendung bestanden hätte und die beihilfeberechtigte Person dies wusste oder infolge grober Außerachtlassung der gebotenen Sorgfalt nicht wusste.
Wir werden Euch über die Rückmeldungen aus dem politischen Raum auf dem Laufenden halten.