17.05.2026
OVG-Entscheidung: Wöchentliche Arbeitszeit bei „überwiegend Rettungsdienst“ beträgt 42 Stunden
Deine GdP informiert über richtungsweisendes Urteil und klärt Umsetzung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Ende März hat das OVG Berlin-Brandenburg ein richtungsweisendes Urteil gesprochen (Az. 4 B 37/24). In diesem ist rechtskräftig entschieden, dass feuerwehrtechnische Beamtinnen und Beamte, die überwiegend im Rettungsdienst eingesetzt sind, Anspruch auf eine wöchentliche Soll-Arbeitszeit von 42 statt der bisherigen 44 Stunden haben und rückwirkend Zeitgutschriften (2 h/Woche im 4-Monats-Tertial, ca. 34 h pro Tertial) verlangen können. Das die Rettungsassistenten, Notfallsanitäter und Praxisanleiter in der Berliner Feuerwehr in den vergangenen Jahren regelmäßig mehr als die Hälfte und teilweise bis zu 90 % auf RTW eingesetzt wurden, kann das Auswirkungen für viele von Euch haben.
Wir prüfen derzeit die Entscheidung und schauen nach konkreten Möglichkeiten der Umsetzung. Dazu stehen wir bereits mit unserem Landesbranddirektor sowie der Senatsverwaltung für Finanzen im Austausch und hoffen, aus den nächsten Gesprächen etwas Greifbares mitzubringen. Entscheidend wird sein, wie das Merkmal „überwiegend“ ausgelegt wird. Zudem ist zu klären, welche Folgen die Entscheidung auf die Geschäftsanweisung (GA) Arbeitszeiten-Einsatzdienst der Berliner Feuerwehr, (in Kraft 01.09.2018 bis 31.08.2023) und die Dienstvereinbarung über die Grundsätze der Dienstplanung vom 31.08./05.09.2018 (DV) hat. Insofern werden wir mit Berlins Politik und unserer Behördenleitung über die zu beachtende Datengrundlage, die Rückwirkung und Verfahrensweise diskutieren. Parallel dazu erarbeiten wir aktuell ein Musterschreiben zur Geldendmachung, das wir Euch zeitnah zur Verfügung stellen werden. Bitte wartet bis dahin auf Eigenanträge, um hier auch rechtssicher Ansprüche zu stellen! Selbstverständlich werden wir Euch auf dem Laufenden halten.
Weitere Informationen
Benjamin Jendro
Abteilungsleitung und Pressesprecher
jendro@gdp-berlin.de
Mobil: +49 (0)151 11280361
Telefon +49 (0)30 210004-13
