18.05.2026
Drei Optionen, null Verantwortung – Hauptstadt-Politik lässt sich in Sachen Besoldung Zeit
GdP: Spiel auf Zeit ist ein gefährliches Spiel mit Berlins Sicherheit
Berlin. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) erhöht den Druck auf Berlins Politik, die sich mit dem angekündigten Besoldungsreparaturgesetz und der amtsangemessenen Bezahlung weiter fleißig Zeit lässt. Mittlerweile hat die zuständige Senatsverwaltung für Finanzen einen entsprechenden Gesetzesentwurf mit drei Optionen erarbeitet, über die die Fraktionen von CDU und SPD debattieren sollen. Die GdP übt scharfe Kritik am Berliner Senat und fordert die Fraktionen auf, hier noch vor der Wahl eine Entscheidung zu treffen.
„Wir sind komplett fassungslos und entsetzt darüber, wie sich der aktuelle Senat aus der Verantwortung zieht und das Thema Amtsangemessene Alimentation und das Besoldungsreparaturgesetz weiter auf die lange Bank schiebt, so dass betroffene Pensionäre langsam, aber sicher wegsterben und wir uns aus dem Kampf um dringend benötigten Nachwuchs komplett verabschieden. Sie haben diese Problematik von den vorherigen Regierungen vererbt bekommen und tragen nicht allein die Schuld dran, dass wir jahrelang rechtswidrig unterbezahlt wurden. Aber wer regieren möchte, muss Verantwortung übernehmen und kann sich hier nicht wegducken“, so GdP-Landeschef Stephan Weh. Finanzsenator Stefan Evers (CDU) hat im Auftrag des Senats ein Besoldungsreparaturgesetz mit drei Optionen erarbeitet. Diesen folgend sollen entweder alle Beamtinnen und Beamten des Landes Berlin die rechtmäßigen Nachzahlungen erhalten (Variante I) oder aber nur diejenigen, die zumindest einmal Widerspruch im gesamten Klagezeitraum eingereicht bzw. den Klageweg beschritten haben (Variante II) oder nur diejenigen für genau die Jahre, in denen sie Widerspruch eingereicht bzw. geklagt haben (Variante III). Die Fraktionen von CDU und SPD sollen nun beraten, welcher Entwurf in das Gesetzgebungsverfahren geht.
„Diese Entscheidung, wen es letztendlich betrifft, hätte längst getroffen werden müssen, denn es ist eine politische Richtlinie und es hat auch null Auswirkungen auf die Berechnung der individuellen Nachzahlungen oder einer zukünftigen Bezahlung, weil das BVerfG die Parameter klar benannt hat. Die Untergrenze der Bezahlung ist im Urteil definiert. Wenn gegen diese verstoßen wird, dann wird hier gegen eine ‚Art‘ Mindestlohn verstoßen. Die Fraktionen müssen jetzt sehr schnell eine Entscheidung treffen, weil diese niemand bis ins nächste Jahr aussitzen darf. Der Bund hat bereits gehandelt und ist uns schon jetzt ein halbes Jahr voraus. Wenn ich als Polizeimeister oder Kommissar in Berlin trotz der höchsten Arbeitsbelastung 1.000 Euro im Monat weniger bekomme als bei der Bundespolizei, müsste ich schon ordentlich durch den Wind sein, um hier zu bleiben oder mich hier zu bewerben und das betrifft auch die Feuerwehr und andere Verwaltungsbereiche. Wir finden schon jetzt viel zu wenig Nachwuchskräfte, so können wir den Laden bald abschließen, da wir dann gar nicht mehr konkurrenzfähig sind“, macht Weh deutlich. Der Landesvorsitzende der größten Interessenvertretung für Polizei, Feuerwehr, LABO, LEA und Bezirke in dieser Stadt signalisierte den Fraktionen Gesprächsbereitschaft und Unterstützung, um hier schnellstmöglich Lösungen auf den Weg zu bringen.
Weitere Informationen
Benjamin Jendro
Abteilungsleitung und Pressesprecher
jendro@gdp-berlin.de
Mobil: +49 (0)151 11280361
Telefon +49 (0)30 210004-13
