07.06.2026
42-Stunden-Woche im Rettungsdienst
So sicherst Du Deine Ansprüche nach dem OVG-Urteil – mit fertigem Antrag zum Ausfüllen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 23. März 2026 (Az. 4 B 37/24) rechtskräftig entschieden: Für Feuerwehrtechnische Beamtinnen und Beamte, die überwiegend im Rettungsdienst eingesetzt sind, gilt grundsätzlich eine wöchentliche Soll-Arbeitszeit von 42 statt 44 Stunden – Sie können für die Vergangenheit eine Zeitgutschrift verlangen (bei Vollzeit rund 2 Stunden je Woche, also ca. 34 Stunden je 4-Monats-Bezugszeitraum; bei Teilzeit anteilig).
Viele von Euch, insbesondere Rettungsassistentinnen und -assistenten, Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter sowie Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter - waren in den vergangenen Jahren regelmäßig weit überwiegend im Rettungsdienst (auf RTW/NEF) eingesetzt. Für Euch kann sich daraus ein spürbares Zeitguthaben ergeben.
Dieser Antrag deckt zwei Punkte ab: die Zeitgutschrift für die 42-Stunden-Woche sowie – soweit nicht bereits erfolgt – die Nachbuchung der Rüstzeiten für rettungsdienstliche Schichten, einschließlich der Einsätze auf dem RTW-X.
Worum es geht und warum sich der Antrag jetzt lohnt
Unsere Forderung als Bezirksgruppe bleibt klar: Die Behörde soll die 42-Stunden-Woche rückwirkend und ohne Einzelantrag für alle Betroffenen umsetzen - die nötigen Daten liegen ihr vor. Bis das verbindlich geregelt ist, gilt aber:
Wer seinen Anspruch schriftlich geltend macht, sichert ihn ab. Ansprüche können verjähren (regelmäßig nach drei Jahren), und die Rechtsprechung verlangt eine zeitnahe Geltendmachung. Ein gestellter Antrag schadet nie – ein nicht gestellter kann böse enden. Bei wesentlichen Änderungen der Rechtslage solltest Du Deine Geltendmachung wiederholen.
Nachweise: hilfreich, aber nicht Pflicht
Deine RD-Schichten und -Einsätze sind in ESS dokumentiert. Wer mag, kann seine Zeiterfassung bzw. Stundennachweise aus ESS dem Antrag gleich beilegen – das beschleunigt die Bearbeitung. Das ist aber rein optional:
- Du kannst auch nur den Antrag stellen und Nachweise bei Bedarf später nachreichen.
- Die zur Bewertung erforderlichen Daten liegen dem Dienstherrn ohnehin vor – die Beweislast liegt nicht allein bei Dir.
- Zur eigenen Übersicht: Deine RD-Zulagenabrechnung (Alarmierungspauschale RD) liegt auf Deinem persönlichen Laufwerk unter U:\BFw-dokumentenablage\RD-Zulagenabrechnung - dort kannst Du Deine RD-Einsätze nachvollziehen.
So gehst Du vor
- Persönliche Angaben oben im Antrag ausfüllen (Name, Personalnummer, Dienststelle/Wache, Wachabteilung).
- Den Zeitraum eintragen, in dem Du in der 44-Stunden-Woche geführt wurdest und überwiegend im Rettungsdienst eingesetzt warst bzw. bist. Zeiten, in denen Du bereits in der 42-Stunden-Woche warst, brauchst Du nicht anzugeben. Teilzeit wird automatisch anteilig berücksichtigt.
- Optional: ESS-Auswertung, Stundennachweise oder Besoldungsnachweise (Alarmierungspauschale RD) als Anlage beifügen.
- Antrag unterschreiben und auf dem Dienstweg an die zuständige Personalstelle geben – am besten mit Eingangsbestätigung oder nachweisbar.
Wichtig: Das OVG-Urteil betrifft die verbeamteten Kolleginnen und Kollegen (beamtenrechtliche Arbeitszeit). Für Tarifbeschäftigte im Rettungsdienst gilt eine eigene Regelung (TV-L) – dieser Antrag ist dafür nicht gedacht. Bei Fragen zur richtigen Geltendmachung wendet Euch an die Bezirksgruppe.
Eure GdP Bezirksgruppe Feuerwehr
Weitere Informationen
Mario Busch
Bezirksgruppenvorsitzender
