15.06.2026
Amtlich: Berlins Besoldung wird rückwirkend zum 1. April um 3,8 Prozent erhöht
Deine GdP hält Dich auf dem Laufenden
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
es hat zugegebenermaßen ein bisschen gedauert, seit heute aber ist es amtlich. Mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin (Nr. 18) ist das in der letzten Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses beschlossene Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für die Jahre 2026 und 2027 wirksam.
Die Erhöhungen im Überblick:
- Rückwirkend zum 01. April 2026: 3,8 Prozent
- Ab 01. März 2027: 2,0 Prozent
- Anwärtergrundbeträge + 90 Euro (ab 01. April 2026) und + 60 Euro (ab 01. März 2027
- Amts- und Stellenzulagen, Mehrarbeitsvergütung, Familienzuschläge 1. und 2. Kind sowie KönigsDuz werden dementsprechend mit angehoben
Die Umsetzung wird nach unserer Rücksprache mit Dir ZS Pers noch etwas dauern, weil die Änderungen erst jetzt ins Landessystem und anschließend ins IPV eingepflegt werden können. So werdet Ihr die Erhöhungen sowie die rückwirkenden Zahlungen voraussichtlich frühestens mit dem Augustgehalt auf dem Konto haben.
Weitere Informationen
Benjamin Jendro
Abteilungsleitung und Pressesprecher
jendro@gdp-berlin.de
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Telefon +49 (0)30 210004-13
