23.06.2026
Deine GdP informiert: Neuigkeiten in der Causa Beihilfe
Finanzverwaltung möchte keine Vermutungsregelung, verspricht aber zeitnahe Verbesserungen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in den letzten Monaten haben sich viele von Euch bei uns gemeldet und nachvollziehbaren Frust über die untragbare Situation in Sachen Beihilfe kundgetan. Wir haben das zum Anlass genommen und sehr konstruktive Gespräche mit den Fraktionen, der Senatsverwaltung für Inneres und Sport sowie der Senatsverwaltung für Finanzen geführt und einen Vorschlag zur Lösung dieses eklatanten Missstands der langen Bearbeitungszeiten unterbreitet. Mittels einer Übertragung des Paragrafen 80a aus dem Bundesbeamtengesetz (BBG) würde eine Vermutungsregelung einsetzen und eine Bearbeitung bzw. Auszahlung aller Anträge spätestens nach einem Monat erfolgen. Unterstützung erhielten wir nach unserem Anschreiben von Innensenatorin Iris Spranger. Die Senatsverwaltung für Finanzen unterstützt das Anliegen auch, möchte aber einen anderen Weg gehen und verspricht technikbasierte Lösungen, durch die es ab dem zweiten Halbjahr 2026 besser werden soll.
Mittels KI-Technologie soll eine automatisierte Antragsprüfung, zunächst für Arztrechnungen und Rezepte, zur effektiveren Abarbeitung führen und so die Beihilfestelle spürbar entlasten und Bearbeitungszeiten reduzieren. Die Einführung des Probe-Echtzeitbetriebs innerhalb der Beihilfe-App ist für die zweite Jahreshälfte vorgesehen. Eine Übernahme der Vermutungsregelung in § 80 a Absatz 1 BBG würde die Inbetriebnahme der automationsunterstützenden Beihilfefestsetzung laut SenFin weiter verzögern. Offen sei man allerdings für eine Übernahme des § 80a Absatz 2 BBG, da hier die Möglichkeit eröffnet wird, die risikoorientierte Beihilfebearbeitung durch den Einsatz von automationsgestützten Systemen zu effektivieren und dadurch schneller zu werden.
Weitere Informationen
Benjamin Jendro
Abteilungsleitung und Pressesprecher
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