15.09.2026
Unser Urvertrauen ist längst erschöpft – GdP rät dazu, weiter Widersprüche einzureichen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Senat hat gestern auf Vorlage von Finanzsenator Stefan Evers beschlossen, dass für Berlins Beamtinnen und Beamte, Pensionärinnen und Pensionäre kein Widerspruch gegen die Höhe der Alimentation für das Jahr 2026 erforderlich ist. Das nehmen wir zur Kenntnis, hatten wir aber alles schon. Nette Geste, doch unser Urvertrauen ist durch die politischen Versäumnisse der letzten 18 Jahre arg zerstört. Erneut wird auf Prüfungen, ein späteres Gesetzgebungsverfahren und mögliche Nachzahlungen verwiesen. Für uns bedeutet das weiterhin vor allem eines ...warten. Von daher empfehlen wir weiterhin, Widersprüche einzureichen.
Gemäß der Pressemitteilung des Berlins Senats „entscheidet das Abgeordnetenhaus im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens für ein Reparaturgesetz anhand der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts [...] in welchen Fällen und in welcher Höhe eine Nachzahlung konkret erfolgt. Mit dem vorliegenden Beschluss wird nun klargestellt, dass eine Nachzahlung für das Jahr 2026 auch ohne Widerspruch rückwirkend und von Amts wegen vorgenommen wird.“ Wir wissen alle, was politische Versprechen und Aussagen für eine Halbwertszeit genießen. Nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre reichen weitere Ankündigungen und Prüfaufträge nicht mehr aus. Es braucht endlich eine verlässliche, transparente und zeitnahe Lösung. Die Folgen dieser Situation treffen nicht nur die betroffenen Beamtinnen und Beamten. Auch unsere Kolleginnen und Kollegen in den Personalstellen müssen die zusätzliche Bearbeitung und die zahlreichen Rückfragen auffangen. Sie dürfen nicht die Leidtragenden einer seit Jahren andauernden politischen und gesetzlichen Hängepartie sein. Wir lassen uns nicht gegeneinander ausspielen und erwarten daher nicht nur Zusagen, sondern konkrete Entscheidungen und eine zügige Umsetzung. Vertrauen muss durch Handeln zurückgewonnen werden.
Deshalb sehen wir momentan keinen anderen Weg, den wir guten Gewissens empfehlen können. Bitte beachtet auch die zurückliegende Entscheidung des Verwaltungsgerichts (GdP-Info 35-2026) zur Formkorrektheit der Widersprüche! Demnach sind diese schriftlich zu erheben und das Widerspruchsschreiben handschriftlich zu unterzeichnen. Ein maschinengeschriebener Namenszug oder ein per E-Mail übersandter eingescannter Widerspruch genügt dem nicht. Zudem besteht bitte auf eine Eingangsbestätigung, da letztlich Ihr allein für den Eingang verantwortlich und später auch beweislastpflichtig seid. Die entsprechenden Muster-Widersprüche findet Ihr auf unserer Homepage unter https://www.gdp.de/berlin/de/fuer-mitglieder/rechtsschutz
Weitere Informationen
Benjamin Jendro
Abteilungsleitung und Pressesprecher
jendro@gdp-berlin.de
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