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13.09.2026

Um sicher zu gehen: Widersprüche bitte schriftlich einreichen

Info Besoldung und Tarif Stories

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
da sich Berlins Politik bekanntlich weiter aus der Verantwortung zieht und sowohl ein Besoldungsreparaturgesetz als auch die Neustruktur einer Amtsangemessenen Alimentation einem neu gewählten Abgeordnetenhaus überlässt, gibt es in der Woche der Wahl dahingehend leider keinen neuen Sachstand. Dafür aber etwas aus dem Tollhaus, das Ihr bitte berücksichtigen solltet, um keinen Schrittfehler für das Jahr 2026 zu begehen, weil man weiterhin versucht, Euch mit allen Mitteln um die Euch rechtmäßig zustehende Besoldung und Versorgung zu bringen.

Mit Urteil (Az.: VG 7 K 430/22) vom 13.03.2026 stellt das Verwaltungsgericht Berlin klar, dass ein Widerspruch gegen einen Bescheid schriftlich zu erheben und das Widerspruchsschreiben handschriftlich zu unterzeichnen ist. Ein maschinengeschriebener Namenszug oder ein per E-Mail übersandter eingescannter Widerspruch genügt dem nicht. Hier kann allenfalls eine qualifizierte elektronische Signatur den Formvorschriften nach § 70 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) genügen. Das Landesverwaltungsamt weist bei Widersprüchen zur amtsangemessenen Alimentation auf das Urteil hin und bewertet die so eingelegten die Rügen als unwirksam.

Wir bitten Euch daher Eure Widersprüche schriftlich zu unterzeichnen und an die zuständigen Stellen zu versenden. Für den Eingang dort seid Ihr verantwortlich und später auch beweislastpflichtig. Also lasst Euch das bitte bestätigen. Die entsprechenden Muster-Widersprüche findet Ihr auf unserer Homepage unter https://www.gdp.de/berlin/de/fuer-mitglieder/rechtsschutz

Weitere Informationen

Benjamin Jendro

Abteilungsleitung und Pressesprecher

jendro@gdp-berlin.de

Mobil: +49 (0)151 11280361

Telefon +49 (0)30 210004-13

Caroline Thackray

Rechtsabteilung

rechtsabteilung@gdp-berlin.de

Telefon +49 (0)30 210004-17