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30.06.2025

Mehr Befugnisse, mehr Kontrolle – was die neue Bundesregierung für den Verfassungsschutz bedeutet

Ein Neustart in der Politik von T. O.

Die neue Koalition aus CDU/CSU und SPD hat ihren Koalitionsvertrag vorgestellt und dabei klargemacht: Innere Sicherheit ist ein großes Thema. Das betrifft nicht nur die Polizei und die Justiz, sondern besonders auch uns im Verfassungsschutz, auf Bundes- und Landesebene. 

Was steht im Koalitionsvertrag?

Der Koalitionsvertrag fokussiert sich darauf, die technischen und rechtlichen Mittel zur Bekämpfung von Extremismus, Terrorismus und Spionage auszubauen. Beispielhafte Änderungsvorhaben: 

- Überwachungsbefugnisse sollen gestärkt werden, wie etwa bei der Nutzung von Telekommunikationsüberwachung,
bessere digitale Aufklärung, vor allem bei verschlüsselter Kommunikation,
Zugang zu Daten durch IP-Adressenspeicherung, um Online-Aktivitäten besser delektieren zu können,
mehr Zusammenarbeit mit Polizei und Justiz, vor allem bei hybriden Bedrohungen oder gemeinsamen Erkenntnissen.
Die Nachrichtendienste sollen künftig aktiver und schneller handeln und besser in die Sicherheitsarchitektur eingebunden werden. Die Nachrichtendienste sollen kein Selbstzweck sein.

Welche Auswirkungen hat das auf unseren Alltag?

Für den BfV und die Landesbehörden sind das keine kleinen Änderungen – sie betreffen unsere Arbeitsweise direkt:

Technische Fähigkeiten auszubauen erfordert nicht nur Technik, sondern auch gut ausgebildetes Personal und klare sowie verständliche rechtliche Rahmenbedingungen.

Viele Landesämter befinden sich allerdings bereits am Limit. Neue Aufgaben ohne mehr Personal und Geld sind nicht fair und auch nicht machbar. Die Beschäftigten erwarten hier zu Recht Unterstützung aus der Politik. 

Mit mehr Befugnissen steigt auch die Verantwortung. Die angekündigte stärkere Kontrolle ist wichtig, muss aber richtig umgesetzt werden, um nicht zu überbordender politischer Überwachung zu führen. Es benötigt Vertrauen in die Arbeit und Arbeitsweise der Nachrichtendienste. 

Das Trennungsgebot bleibt, aber die Zusammenarbeit und der Austausch von Informationen sollen besser werden. Das kann Vorteile bringen, aber auch einige rechtliche und organisatorische Herausforderungen. Die Übermittlungsvorschriften müssen klar, verständlich und anwendbar sein. 

Der Bundesfachausschuss Verfassungsschutz – unsere Stimme im Wandel

Der Bundesfachausschuss Verfassungsschutz der GdP ist in dieser Situation besonders wichtig. Er bringt die Sicht der Kolleginnen und Kollegen zusammen, die wissen, wie politische Entscheidungen im Alltag wirken. Bei Themen wie Personalgewinnung, Technik oder neuen Gesetzen braucht es Praxiswissen und klare Positionen. Der Ausschuss ist hier aktiv und sollte in Zukunft mehr Gehör finden. Für die GdP und die Politik kann der Bundesfachausschuss die entscheidende Stimme sein, um die notwenigen und von der Politik gewünschten Änderungen zu vollziehen.

Fazit: Mitgestalten, nicht nur zusehen

 Die neue Bundesregierung plant viel für den Verfassungsschutz. Das ist grundsätzlich gut, aber nur, wenn die Menschen, die diese Arbeit machen, mit einbezogen werden. Wir als GdP wollen keinen Stillstand, sondern praktische Weiterentwicklungen. Dafür braucht es eine starke GdP, einen aktiven Bundesfachausschuss und Kolleginnen und Kollegen, die sich vor Ort einbringen.