07.07.2025
Quo vadis Beihilfe?
Aktuelle Information zum Thema Beihilfe
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in Bezug auf die nach wie vor andauernden, teils massiven Probleme bei der Beihilfe wurden den aktiven Mitarbeitenden des BKA nachfolgende Informationen mit einer detaillierten Vorgehensweise für die Einreichung und Abrechnung von Beilhilfeanträgen vom BVA übersandt. Diese Informationen sind nach Überzeugung der GdP insbesondere auch für unsere Kolleginnen und Kollegen interessant, die sich im Ruhestand befinden und ebenfalls beihilfeberechtigt sind. Hierzu zählen auch unsere Rentnerinnen und Rentner, da in speziellen Fällen auch für ehemalige Tarifbeschäftigte beihilferelevante Sachverhalte einschlägig sind.
Den aktiven Kolleginnen und Kollegen wurden die Informationen zusätzlich bereits über das Intranet des BKA zur Verfügung gestellt.
Das BVA kündigte Mitte/Ende Februar recht kurzfristig mit einer geringen Vorlaufzeit eine Systemumstellung bei der Beihilfebeantragung an. Insgesamt sollte es ab Mitte März für ca. drei Wochen deutliche und starke Einschränkungen geben. Danach sollte das neue System, das als besser, schneller und leistungsfähiger angekündigt wurde, laufen. Leider kam es anders. Bis heute gibt es massive Probleme bei der Beihilfe. Die GdP-Mitglieder in den Personalräten des BKA arbeiten gemeinsam mit der Amtsleitung und der Verwaltung des BKA (Abteilung ZV) eng und unter Hochdruck mit dem BVA an einer Lösung. Wir erwarten, dass auch die Personalverwaltungen beim BfV, der Polizei Deutscher Bundestag und beim Bundesarchiv die ehemaligen Kolleginnen und Kollegen, die sich im Ruhestand befinden, in geeigneter Form auf dem Laufenden halten.
Aktueller Sachstand:
Das BVA ist derzeit bemüht, die Probleme dauerhaft in den Griff zu bekommen, und beabsichtigt hierfür eine Taskforce einzurichten. Nach unserer Überzeugung ist dies der richtige Weg, um die bestehenden Probleme schnellstmöglich zu lösen. Allerdings wird auch dieses Vorgehen Zeit brauchen.
Für diesen Überbrückungszeitraum bedarf es dennoch Wege, die Beantragung und Erstattung der Beihilfe zügig abzuwickeln. Diese nachfolgend aufgeführten Regeln gelten ab sofort beim BVA:
Anträge ab einer Höhe von 2.500 Euro werden bevorzugt bearbeitet - aufgrund der Vielzahl nimmt dies aber ebenfalls nach wie vor etwas Zeit in Anspruch.
Das BVA ermöglicht Abschlagszahlungen und diese werden prinzipiell bevorzugt bearbeitet.
Chronisch erkrankte Personen, die wiederkehrend mit hohen Aufwendungen konfrontiert sind, können mit einem speziellen Antragsformular eine fortlaufende Zahlung beantragen. Diese gilt für ein Jahr und bedarf nach Ablauf des Jahres einer erneuten Antragstellung. Das Formular mit dem Titel „Antrag wiederkehrende Abschlagszahlung“ ist über die Homepage des BVA unter folgendem Link abrufbar: https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/1_Antrag/antrag_node.html (dort unter dem Inhaltsverzeichnis auf Sonstige Anträge gehen). Das Formular soll ausgefüllt, unterschrieben und über die Beihilfe-App eingereicht werden!
Um optimal die automatisierte Bearbeitung zu nutzen, sollten Arzt- oder Zahnarztrechnungen sowie Rezepte einzeln per Beihilfe-App eingereicht werden und dies jeweils mit einem Tag Verzögerung.
Auf allgemeine Sachstandsanfragen sollte bitte verzichtet werden und stattdessen die umfangreichen Merkblätter auf der Website des BVA beachtet werden.
Personen, die dringend auf die Erstattung angewiesen sind, sollten bitte im Betreff einer E-Mail - "dringlich" ergänzen. Die Mailadresse für Notfallkontakt in Sachen hohe Rechnungen sowie in diesem Zusammenhang spezielle Rückfragen lautet: Beihilfe6@bva.bund.de Das BVA ist um eine unmittelbare Bearbeitung bemüht. Oftmals erreichen das BVA auch dringliche Anfragen mit einer sehr geringen Antragshöhe (unter 200 Euro). Hier bittet das BVA um Verständnis, dass diese nicht zum bevorzugten Personenkreis zählen!
Die Widerspruchsbearbeitung verzögert sich leider auch. Es wäre hilfreich, wenn hier bei der schriftlichen Kontaktaufnahme der Umfang des Widerspruchs benannt wird, da dies für die Mitarbeitenden des BVA nicht auf Anhieb im System erkennbar ist. Hierdurch könne das BVA dann ebenfalls eine gezielte Bearbeitung vornehmen.
Widersprüche haben in Schriftform binnen eines Monats zu erfolgen. Die Schriftform kann durch eine elektronische Form wie folgt ersetzt werden:
Übermittlung eines elektronischen Dokuments (pdf), das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß Verordnung (EU) Nr. 910/2014 versehen ist.
Versendung einer De-Mail-Nachricht an die De-Mail-Adresse des Bundesverwaltungsamtes: beihilfe@bva-bund.de-mail.de. Wichtig: Hierfür benötigen Sie einen eigenen De-Mail-Zugang.
Die Übermittlung des Widerspruchs mit der Beihilfe-App.
Die Übermittlung eines Rechtsbehelfs per E-Mail ist – auch wenn dieser eigenhändig unterschrieben und dann gescannt übermittelt wurde - nicht rechtswirksam, da dies den o.g. Formvorschriften nicht entspricht.
Selbstverständlich bleibt auch die Möglichkeit, einen Widerspruch in Papierform an die Anschrift
Bundesverwaltungsamt
Beihilfe
15227 Frankfurt (Oder)
zu übersenden.
Wir hoffen ihnen/euch damit zumindest etwas helfen zu können. Sobald uns weitere, neue Informationen vorliegen, werden diese ihnen/euch auch über die DP bekanntgegeben.
Für den GdP Bezirksvorstand
Guido Schweickardt
-Vorsitzender-