04.08.2025
Quo Vadis Beihilfe, Teil 2
Weitere Kundeninformation des BVA zum Sachstand der Antragsbearbeitung in der Beihilfe und Hinweise zur Antragsstellung
Liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wir hatten euch in der letzten DP bereits darüber informiert, dass das Bundesverwaltungsamt (BVA) fortlaufend über Entwicklungen zum Thema Beihilfe unterrichtet. In diesem Zusammenhang hat das BVA nun eine weitere Information mit folgenden wesentlichen Inhalten übermittelt:
Aktueller Stand zur Beihilfebearbeitung
Um bestehende Rückstände abzuarbeiten, migriert das BVA derzeit keine weiteren Aktenbestände. Ziel ist es, die Bearbeitungsprozesse zu stabilisieren. Die unerwartet entstandenen Rückstände beim Dienstleister des BVA wurden bereits deutlich reduziert. Zudem hat das BVA die Beihilfefestsetzungsstellen personell verstärkt, um die Bearbeitung zügiger voranzubringen.
Hinweise zur Beschleunigung der automatisierten Bearbeitung
Bitte unterstützt die Bearbeitung, indem Ihr folgende Hinweise beachtet:
Fotografiert jeden Beleg einzeln in guter Qualität über die App. Nur so ist eine automatische Verarbeitung möglich.
Reicht unterschiedliche Belegarten getrennt ein. Zum Beispiel:
Arztrechnungen separat von Zahnarztrechnungen,
Stammdatenänderungen getrennt von Rechnungen,
Rezepte getrennt von Arztrechnungen (laut Erfahrungswerten der Abteilung Verwaltung im BKA)
Ihr könnt Rechnungen direkt nach Erhalt einreichen. Ein Sammeln ist nicht mehr notwendig.
Wichtig: Die bisherige Antragsgrenze von 200€ muss nicht mehr eingehalten werden.
Sendet denselben Beleg bei Wartezeiten nicht mehrfach ein – auch nicht über verschiedene Wege (App, E-Mail oder Post).
Verzichtet auf zusätzliche Unterlagen wie Anschreiben, Kassenbons oder nicht relevante Dokumente. Diese behindern die automatische Verarbeitung.
Nutzt die Upload-Funktion der App, um sonstige Mitteilungen oder Änderungen Eurer persönlichen Daten zu übermitteln. Verwendet dafür bitte die entsprechenden Formulare. Diese findet Ihr im Internet unter: https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/1_Antrag/antrag_node.html
Registriert Euch für den Empfang von Beihilfebescheide über die App. Gebt dafür die PIN aus Eurem Beihilfebescheid in der App ein, um Euch zu authentifizieren.
Für pflegebedingte Aufwendungen bei einem bestehenden Pflegegrad verwendet bitte die dafür vorgesehenen Antragsformulare. Wählt in der App auf der Startseite die Antragsart „Pflegeantrag“ aus. Weitere Informationen findet Ihr ebenfalls unter oben genanntem Link auf der Website des BVA.
Weitere Hinweise
Beihilfeanträge ab 2.500€ digitalisiert das BVA bevorzugt, um eine schnellere Abrechnung zu ermöglichen.
Es kann vorkommen, dass mehrere Anträge einer Person nicht gebündelt bearbeitet werden. Automatisierte Verfahren führen dazu, dass neuere Anträge schneller beschieden werden können, während ältere Anträge manuell noch in Bearbeitung sind.
Das BVA ist sich der aktuellen Herausforderungen bewusst und trägt Verantwortung dafür, die Beihilfebearbeitung möglichst zügig sicherzustellen. Es geht davon aus, dass die getroffenen Maßnahmen bald greifen, die automatisierte Bearbeitung stabil läuft und sich die Bearbeitungszeiten deutlich verkürzen.
Bitte unterstützt das BVA, indem Ihr die oben genannten Hinweise berücksichtigt. Weitere Informationen zum Thema Beihilfe findet auch im Internet unter www.beihilfe.bund.de.
Sobald neue Informationen in der aktuellen Problemlage rund um die Beihilfe vorliegen, werden wir euch darüber informieren.
Für den Bezirksvorstand
Guido Schweickardt