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Allgemeine Leistungen

Die Gewerkschaft der Polizei ist nicht nur bundesweit, sondern insbesondere in Bremen und Bremerhaven die Berufsvertretung der Polizistinnen und Polizisten. Der überwiegende Teil der Kolleginnen und Kollegen hat sich in der GdP zusammengeschlossen um Forderungen wirksam durchzusetzen. Kein Wunder, denn es ist die Gewerkschaft der Polizei, die in Bremen und Bremerhaven eigene Geschäftsstellen unterhält und hier oder über die Vertrauensleute an den Dienststellen jederzeit für die Kolleginnen und Kollegen erreichbar ist.
Und auch hier gilt: Gemeinsam sind wir stark: Weil die GdP so viele Mitglieder hat kann sie wirkungsvoll die beruflichen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen der Beschäftigten und ehemals Beschäftigten vertreten. Durch die Mitgliederzahl gelangt die Stimme Gewicht, wenn die GdP auf die Gesetzgebung einwirkt und dadurch für die Wahrung und Förderung von guten Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen sorgt, beim Abschluss von Tarifverträgen mitwirkt oder Verhandlungen mit Behörden und politischen Entscheidungsträgern führt .
Aber nicht nur das! Es sind Mitglieder der Gewerkschaft der Polizei, die in den Personalräten die klare Mehrheit stellen. Und die Kolleginnen und Kollegen können sich darauf verlassen, dass sie gut vertreten werden, denn die GdP schult ihre Personalratsmitglieder und macht sie so stark für ihr Engagement.

Doch die Gewerkschaft der Polizei bietet weitere Leistungen, die bereits im GdP-Beitrag enthalten sind:

Die GdP – die Gewerkschaft für ihre Mitglieder

Die GdP ist die größte und einflussreichste Gewerkschaft im Polizeibereich. Seit über 50 Jahren setzt sie sich auf allen politischen Ebenen und in der Personalratsarbeit innerhalb der Polizei für die Verbesserung der beruflichen Lage aller Polizeibeschäftigten ein. Die GdP ist nicht nur in den Dienststellen für ihre Kolleginnen und Kollegen da, sondern unterstützt ihre Mitglieder auch bei Großeinsätzen vor Ort.

Und auch die Meinung der GdP ist gefragt – die Gewerkschaft der Polizei ist geschätzter Ansprechpartner unterschiedlichster polizeilicher und politischer Gruppen. Als Stimme der Polizei genießt die GdP in der Öffentlichkeit hohes Ansehen.

Einfach stark: Die GdP und ihr Leistungspaket

Die Risiken eines verantwortungsvollen Berufes und unserer modernen, technisierten Umwelt kann niemand allein tragen. Die Gewerkschaft der Polizei bietet ihren Mitgliedern deshalb Leistungen an, die entweder durch den Gewerkschafts-Mitgliedsbeitrag abgegolten sind oder durch besondere Gruppen- bzw. Rahmenverträge zu besonders günstigen Konditionen angeboten werden.

Umfassender Rechtsschutz

Eine GdP-Leistung, die jede Polizistin und jeder Polizist bei Streitfällen aus dem Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis benötigt. Bei zivil- und strafrechtlichen Verfahren sowie Verfahren im Öffentlichen Recht gewährt die GdP umfassenden Rechtsschutz. Voraussetzung ist, dass ein dienstlicher Zusammenhang festzustellen ist. Eine Ausnahme gilt für Disziplinarverfahren. Hier wird häufig Rechtsschutz gewährt. 

Beispiel: Zivilrechtliche Verfahren
Der GdP-Rechtsschutz wird gewährt, wenn z. B. während eines Einsatzes Kolleginnen und Kollegen bei einer Widerstandshandlung verletzt werden. Geklagt wird dann gegen den Verursacher auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. 
Auch bei einem Wege-Unfall, also Verletzungen bei der Anreise zum Dienst oder der Fahrt in den Feierabend bietet die GdP bei Ersatz-Ansprüchen an den Dienstherrn Rechtsschutz.

Beispiel: Öffentliches Recht
Über Beförderungen haben Arbeitnehmer und Dienstherr oft unterschiedliche Ansichten. Meist sind die über die Beförderung entscheidenden Beurteilungen Grund zur Klage. Der GdP-Rechtsschutz hilft, wenn bei einer anstehenden Beförderung eine unklare Konkurrenzsituation eintritt, also der Klagende die eigene Beurteilung für besser hält, als die eines Kollegen, der die Beförderung aber erhalten soll.

Beispiel Strafrechtliche Verfahren
Wenn der Dienstherr eine Beamtin oder einen Beamten der Weitergabe von Dienstgeheimnissen oder eines sogenannten Verwahrungsbruchs beschuldigt, tritt der GdP-Rechtsschutz ein. Häufig kommt es auch vor, dass Festgenommene oder Beteiligte an einem polizeilichen Einsatz Strafanzeige gegenüber Einsatzkräften stellen: ein Fall für den GdP-Rechtsschutz.

Beispiel: Disziplinarverfahren
Niemand ist ohne Fehl und Tadel. Strebt der Dienstherr dann ein Disziplinarverfahren an, so erhalten die Kollegin oder der Kollege Rechtsschutz.

Diensthaftpflicht-Regressversicherung

Versichert sind alle im aktiven Dienst stehenden Mitglieder. Hundertprozentige Sicherheit gibt es in keinem Beruf; auch bei der Polizei nicht. Jedem Polizeibeschäftigten kann im Dienst ein Missgeschick unterlaufen. Zum Umfang der bestehenden Diensthaftpflicht-Regressversicherung gehört es, die im aktiven Dienst stehenden Mitglieder der GdP vor Rückgriffs- und Haftpflichtansprüchen des Bundes bzw. der Länder aus Schäden, die die versicherten Polizeiangehörigen im Dienst (grob fahrlässig) anrichten, zu schützen. Wichtig zu jedem Schadenfall: Den Personalrat einschalten! 
Es bestehen folgende Deckungssummen:

  • 10.000.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden
  • 100.000 € für Vermögensschäden
  • 100.000 € für Schäden durch Abhandenkommen von Dienstschlüsseln/Codekarten
  • 52.000 € für Schäden an Kfz durch Fahrzeugpflege- und Wartungsarbeiten
  • 50.000 € für Schäden durch Abhandenkommen von fiskalischem Eigentum
  • 5.000 € für Schäden durch Abhandenkommen von persönlichen Ausrüstungsgegenständen
  • 5.000 € für Schäden durch Abhandenkommen von sichergestellten/beschlagnahmten Gegenständen
  • 2.000 € für Schäden durch Abhandenkommen von Verwarnungsblöcken

Auch für das dienstliche und außerdienstliche Führen und Besitzen einer Dienstwaffe gewährt unser Versicherer Versicherungsschutz. Voraussetzung für diese Leistung ist, dass die dienstlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes /Bundes greifen, der außerdienstliche Bereich umfasst ist und die jeweiligen Voraussetzungen vom GdP Mitglied erfüllt werden.

"Abhandenkommensschäden", die im Zusammenhang mit der Auskleidung beim Ausscheiden aus dem Polizeidienst erkannt werden, sind nicht versichert.

Dienstfahrzeug-Regressversicherung

Bei Regressforderungen des Dienstherrn, die sich durch Schäden an den Dienstfahrzeugen, -booten, -hunden, -pferden und -luftfahrzeugen (bemannt) sowie ferngesteuerten unbemannten dienstlichen Luftfahrzeugen (Drohnen) ergeben. Es bestehen ab 01.01.2024 folgende Deckungssummen:

  • 250.000 €  für Sach- und Vermögensschäden

Bei Regressforderungen des Dienstherrn, bei Schäden durch Dienstfahrzeugen, -booten, -hunden, -pferden, -luftfahrzeugen (bemannt) sowie ferngesteuerten unbemannten dienstlichen Luftfahrzeugen (Drohnen) ergeben. Es bestehen ab 01.01.2024 folgende Deckungssummen:

  • 1.000.000 € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Beiden o. g. Haftpflichtversicherungen liegen die jeweils gültigen Fassungen der Allgemeinen Haftpflicht Bedingungen (AHB), der Besonderen Bedingungen, Risikobeschreibungen und Erläuterungen zur Haftpflichtversicherung sowie der Allgemeinen Vertragsbestimmungen der PVAG Polizeiversicherungs-AG zugrunde.

Unfall-Versicherung – innerhalb oder außerhalb des Dienstes -

Durch die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft der Polizei ist jedes Mitglied auch gegen Unfall versichert. Dem Unfallversicherungsvertrag liegt die jeweils gültige Fassung der Allgemeinen Bedingungen für die Gruppen-Unfallversicherung, der Besonderen und Zusatz-Bedingungen der SIGNAL IDUNA (AB GUV) zugrunde. Der Versicherungsschutz erstreckt sich innerhalb und außerhalb des Dienstes weltweit mit folgenden Summen:

  • 3.000 € für den Todesfall
  • 4.000 € für den Invaliditätsfall mit Progression 250 %
  • 9.000 € bei gewaltsamen Tod im Dienst durch eine vorsätzliche Straftat eines Dritten
  • 5.000 € Bergungskosten
  • 5.000 € kosmetische Operationen
  • 500 € Kurkosten/ Rehakosten

Sterbegeldbeihilfe - beim Tod eines Mitgliedes oder seines Ehepartners -

Trauerfälle kosten Geld. Und zwar nicht wenig Geld. Auch hier steht die GdP ihren Mitgliedern und ihren Ehegatten bei. Mit bis zu 500 € Sterbegeldbeihilfe bei Tod des Mitgliedes selber sowie bis zu 350 Euro des Ehepartners. Eine Leistung, die ebenfalls schon im Beitrag enthalten ist.

Weitere Leistungen, die bereits im Mitgliedsbeitrag enthalten sind:

  • Zutritt zum Mitgliederbereich im www.gdp.de, dem Internetauftritt der Gewerkschaft der Polizei mit aktuellen Informationen und ausführlichen Hintergründen.
  • Das monatliche Mitgliedermagazin DEUTSCHE POLIZEI
  • Seminare zu berufs- und gesellschaftspolitischen Themen – aktuell bei den GdP-Landesgeschäftsstellen zu erfragen.
  • GdP-Mitgliedsausweis mit Foto im handlichen Scheckkartenformat – fünfsprachig und damit eine Hilfe auch bei Auslandsreisen.
  • Info-Broschüren (Vorbereitung auf den Ruhestand, Arbeitshilfen zu Themen wie Mobbing, Konfliktbewältigung, Argumente gegen Rechts u. v. m.)

 

Viele Gründe, die für eine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft der Polizei sprechen und bei weitem noch nicht alle.