Neuregelung der Besoldung und Versorgung ab 2024
UPDATE vom 26.05.2026:
Der Senator für Finanzen hat uns die Planungen für die Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge ab 01.01.2024 vorgestellt:
Geplante Änderungen im Überblick
- Ausgangspunkt ist die Besoldung Ende 2023
- 01.01.2024 (Rückwirkend): Anhebung der Bezüge um +2,5 % Diese rückwirkende Stufe dient primär der Sicherung der verfassungsgemäßen Mindestalimentation für das Jahr 2024.
- 01.11.2024 (Bereits aktiv): Erhöhung der Grundgehälter um +200 € Diese Maßnahme ist bereits gesetzlich geregelt und wird real ausgezahlt. Sie wirkt sich daher nicht mehr neu im laufenden Einkommen aus.
- 01.12.2024 (Vorab-Zahlung): Anhebung der Bezüge um +3,8 % Wird bereits unter Vorbehalt ausgezahlt. Auch diese Erhöhung ist im aktuellen Budget enthalten und bringt keine neue, zusätzliche Entlastung im laufenden Monat.
- 01.04.2026 (Rückwirkend): Steigerung von Besoldung und Versorgung um +2,8 % Der erste Schritt der Systemübernahme aus dem Tarifergebnis 2025.
- 01.03.2027 (Zukunft): Weitere Steigerung um +2,0 % Zweiter Schritt der Übernahme des vereinbarten Tarifergebnisses 2025.
- 01.01.2028 (Zukunft): Zusätzliche Steigerung um +1,0 % Dritter und letzter Schritt der vereinbarten Tarifübernahme 2025.
Achtung bei Sonderregelungen & Einschränkungen
Kinderbezogene Sonderzahlung (2024): Die für aktive Berechtigte bereits erfolgte Sonderzahlung von jeweils 625 Euro für das erste und zweite Kind wird mit den neuen Ansprüchen verrechnet. Hier erfolgt also eine direkte Gegenrechnung, die den Nachzahlungsbetrag schmälert.
Schichtzulagen: Die im TV-L vorgesehene und dringend notwendige Erhöhung der Schicht- und Wechselschichtzulagen zum 1. Juli 2026 soll vom Land Bremen nach dem Willen des Senats nicht übernommen werden.
Was bedeutet das?
Die Besoldungstabellen ab 2024 werden unwirksam und müssen neu berechnet werden. Bei der Grundbesoldung, den Familienzuschlägen und der ruhegehaltfähigen Stellenzulage ist dies unproblematisch. An anderen Stellen, Z. B. den Erhöhungsbeträgen für die Besoldungsgruppe A 5 und der Zulage für bes. belastende Dienste im Polizeivollzug sind aber noch Fragen offen.
An der Höhe der bisherigen Anwärtergrundbeträge soll sich nichts ändern. Zusätzlich soll das Tarifergebnis TV-L von 2025 übernommen werden: Erhöhung:
- ab 1. April 2026 um einen Festbetrag in Höhe von 60 Euro
- ab 1. März 2027 um einen weiteren Festbetrag in Höhe von 60 Euro
ab 1. Januar 2028 um einen weiteren Festbetrag in Höhe von 30 Euro
Wie soll das umgesetzt werden?
Der Senator für Finanzen plant, die geänderten Tabellen ab November 2026 anzuwenden. Dann sollen auch berechnete Nachzahlungen ausgezahlt werden. Da das Gesetzgebungsverfahren zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen sein kann, erfolgen die Zahlungen zunächst vorbehaltlich gesetzlicher Regelung.
Alles unter Vorbehalt, uns liegt bisher KEIN schriftlicher Entwurf vor.
Historie:
Meldung vom 28.11.25:
Für das Jahr 2024 gibt es bisher keine neue, konkrete gesetzliche Anpassung oder Ergänzung.
Das bedeutet, die zusätzlich angekündigten Leistungen sind noch nicht rechtlich verbindlich geregelt. Es gibt also aktuell keine neue gesetzliche Besoldungsanpassung für 2024.
Trotz der fehlenden gesetzlichen Grundlage hat der Senat zum Jahresende 2024 freiwillige Vorauszahlungen geleistet. Wichtig dabei: Diese Zahlungen erfolgen unter dem ausdrücklichen Hinweis, dass sie ohne gesetzliche Grundlage stattfinden und sich später noch ändern können.
Die Vorauszahlungen umfassen u.a.:
- 3,8 % auf deine Besoldung (gültig ab dem 01.12.2024).
- Eine Sonderzahlung von 625 € für das erste und zweite Kind, falls du aktiver Beamter oder Beamtin mit Anspruch auf den kinderbezogenen Familienzuschlag bist.
- 50 € extra, falls du Anwärter oder Anwärterin bist (gültig ab dem 01.12.2024).
Diese Beträge sind keine endgültigen Besoldungsbestandteile, sondern lediglich vorläufige Zahlungen.
Sobald der Gesetzgeber aktiv wird, kann es zu einer rückwirkenden Neuberechnung kommen – das kann sich sowohl positiv als auch negativ (also ggf. auch nach unten) auswirken. Erst wenn ein entsprechendes Gesetz verabschiedet ist, steht verbindlich fest, wie die Besoldung für 2024 tatsächlich aussieht.
