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Gesetzentwurf des Bremer Senats zur Neuregelung der Besoldung und Versorgung für 2024

UPDATE vom 28.11.25:

Für das Jahr 2024 gibt es bisher keine neue, konkrete gesetzliche Anpassung oder Ergänzung.

Das bedeutet, die zusätzlich angekündigten Leistungen sind noch nicht rechtlich verbindlich geregelt. Es gibt also aktuell keine neue gesetzliche Besoldungsanpassung für 2024.

Trotz der fehlenden gesetzlichen Grundlage hat der Senat zum Jahresende 2024 freiwillige Vorauszahlungen geleistet. Wichtig dabei: Diese Zahlungen erfolgen unter dem ausdrücklichen Hinweis, dass sie ohne gesetzliche Grundlage stattfinden und sich später noch ändern können.

Die Vorauszahlungen umfassen u.a.:

  • 3,8 % auf deine Besoldung (gültig ab dem 01.12.2024).
  • Eine Sonderzahlung von 625 € für das erste und zweite Kind, falls du aktiver Beamter oder Beamtin mit Anspruch auf den kinderbezogenen Familienzuschlag bist.
  • 50 € extra, falls du Anwärter oder Anwärterin bist (gültig ab dem 01.12.2024).

Diese Beträge sind keine endgültigen Besoldungsbestandteile, sondern lediglich vorläufige Zahlungen.

Sobald der Gesetzgeber aktiv wird, kann es zu einer rückwirkenden Neuberechnung kommen – das kann sich sowohl positiv als auch negativ (also ggf. auch nach unten) auswirken. Erst wenn ein entsprechendes Gesetz verabschiedet ist, steht verbindlich fest, wie die Besoldung für 2024 tatsächlich aussieht.

 

 

Zur ursprünglichen Nachricht:

Der Bremer Senat hat uns am 6. Oktober 2025 einen Gesetzentwurf zur Stellungnahme übermittelt, mit dem er die Besoldungs- und Versorgungsbezüge für das Jahr 2024 neu regeln möchte.

Geplante Änderungen im Überblick

Der Entwurf sieht folgende Anpassungen vor:

  • Rückwirkende Anhebung: Die Besoldungs- und Versorgungsbezüge sollen rückwirkend zum 1. Dezember 2024 um 3,8 Prozent angehoben werden.
  • Einmalige Sonderzahlung: Eine einmalige Sonderzahlung von jeweils 625 Euro im Jahr 2024 ist für das erste und zweite Kind vorgesehen. (Dies gilt nur für Beamte mit Dienstbezügen und Anspruch auf den kinderbezogenen Familienzuschlag, nicht für Versorgungsempfänger.)
  • Anhebung der Anwärterbezüge: Die Anwärterbezüge sollen rückwirkend zum 1. Dezember 2024 um 50 Euro erhöht werden.

Hintergrund und verfassungsrechtliche Notwendigkeit

Diese Änderungen sind zwingend erforderlich, um die von der Verfassung geforderte Mindestalimentation zu gewährleisten. Nach Darstellung des Senats wird durch die geplanten Anpassungen die geforderte Mindestalimentation um 13,65 Euro (0,03 Prozent) minimal überschritten.

Konsequenzen für 2025 und Neuberechnungen

Wichtig: Alle ursprünglich für den 1. Februar 2025 geplanten (und bereits erfolgten) Änderungen der Besoldungs- und Versorgungsbezüge werden durch dieses Gesetz gestrichen. Nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes ist eine rückwirkende Neuberechnung der Bezüge unumgänglich.

Aktuelle Prüfung

Wir prüfen derzeit intensiv, ob die vorgeschlagenen Änderungen tatsächlich ausreichend sind, um die Mindestbesoldung für 2024 zu sichern. Darüber hinaus analysieren wir, ob der vollständige Fortfall der Besoldungsanpassung 2025 nicht zu einem erneuten Verfassungsverstoß führt.