Familienergänzungszuschlag
Durch den Familienergänzungszuschlag wird der Familienzuschlag aufgestockt, wenn das Partnereinkommen eine bestimmte Höhe nicht überschreitet.
Der Familienergänzungszuschlag beträgt ab 1. Januar 2024 für die ersten drei Kinder jeweils 375 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 385 Euro im Monat.
Das Partnereinkommen darf
- bei einem Kind das 1-fache 2025 = 6.672,00 Euro/Jahr
- bei zwei Kindern das 1 ½ fache 2025 = 10.008,00 Euro/Jahr
- bei drei Kindern das 2 ½ fache 2025 = 16.680,00 Euro/Jahr
- usw.
der Geringfügigkeitsgrenze gemäß § 8 Absatz 1 Nummer 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (auch bekannt als Minijob-Grenze) nicht überschreiten.
Weitere Informationen finden sich auf dem Schreiben der Performa Nord "Hinweise zur Zahlung und Erklärung zum Familienergänzungszuschlag gemäß § 35a Bremisches Besoldungsgesetz (BremBesG)".
