
15.07.2025
TVöD-Update: Redaktionsverhandlungen beendet
Nach acht intensiven und teils zähen Verhandlungsrunden sind die Änderungstarifverträge zum TVöD nun endlich unterschriftsreif. In den Gesprächen zwischen der Gewerkschaftsseite, dem Bund und der VKA konnten wichtige Punkte finalisiert werden – auch wenn es in einigen Bereichen zu unterschiedlichen Regelungen kam.
Hier die wichtigsten Ergebnisse im Überblick:
Entgelterhöhung
Die Auszahlung der rückwirkenden Entgelterhöhung kann nun endlich erfolgen.
Beim Bund wurde das erforderliche Zahlbarmachungsrundschreiben bereits versendet. Aufgrund externer Dienstleister wird es hier voraussichtlich noch rund zehn Wochen bis zur tatsächlichen Auszahlung dauern.
Im Bereich der VKA hängt der Zeitpunkt stark vom jeweiligen Arbeitgeber ab – der Zeitrahmen liegt zwischen zwei und zehn Wochen.
Mehr Freizeit statt Geld
Ab 2027 können Beschäftigte auf Wunsch bis zu drei zusätzliche freie Tage aus ihrer Jahressonderzahlung generieren.
Diese Umwandlung erfolgt auf Stundenbasis (§ 24 Abs. 3 TVöD), Stichtag ist jeweils der 1. September des laufenden Jahres.
Ein wichtiger Unterschied:
- Beim Bund werden nicht genommene Tauschtage erstattet.
- Bei der VKA verfallen diese am Jahresende.
Arbeitszeit
Die Möglichkeit zur freiwilligen Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit gilt künftig einheitlich für alle Beschäftigten bei Bund und VKA.
Regelungen für Auszubildende
Unbefristete Übernahme:
- VKA ab dem 1. Juli 2025
- Bund ab dem 1. August 2025
Verpflegungsmehraufwand:
Es gelten künftig verbesserte Regelungen, insbesondere beim Bund. Bei der VKA erfolgt die Zahlung nur für den auswärtigen Ausbildungsort, nicht für die Berufsschule.
Kündigungsschutz Ost
Ab dem 1. August 2025 gilt der besondere Kündigungsschutz nur für Bundesbeschäftigte im Tarifgebiet Ost.
Die kommunalen Arbeitgeberverbände in Ostdeutschland verweigern eine entsprechende Regelung weiterhin – auch 35 Jahre nach der Wiedervereinigung ist das aus unserer Sicht nicht hinnehmbar.
Dynamisierte Zulagen
Bei Schicht- und Wechselschichtzulagen werden künftig auch Sockel-, Mindest- und Festbeträge in die Dynamisierung einbezogen.
Übertragung auf Bundesbeamtinnen und -beamte
Für Bundesbeamtinnen und -beamte fordern wir weiterhin die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses.
Unsere Bewertung
Die Arbeitgeberseite hat die Redaktionsverhandlungen teilweise dazu genutzt, Regelungen nachträglich zu verändern – ohne dass uns dabei echte Einflussmöglichkeiten geblieben wären.
Diese Vorgehensweise halten wir für nicht fair und werden sie bei zukünftigen Tarifrunden entsprechend berücksichtigen.
Ausblick: TV-L im Fokus
Mit dem Abschluss der TVöD-Redaktionsverhandlungen rückt nun der Länderbereich in den Fokus. Auch dort stehen zentrale Themen an – wir bereiten uns vor und werden mit eurer Unterstützung wieder konsequent für Verbesserungen kämpfen.
