25.02.2026
GdP -Landesbezirk Bremen- begrüßt Reform des Bremischen Polizeigesetzes – fordert jedoch klare Regelungen, ausreichende Ressourcen und bundeseinheitliche Standards
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) –Landesbezirk Bremen – bewertet die Novelle des Bremischen Polizeigesetzes insgesamt positiv. Es enthält an mehreren Stellen praxistaugliche und zeitgemäße Regelungen, etwa zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung, zur Gefährder- und Gefährdetenansprache, sowie zum Einsatz von Drohnen.
Damit nähert sich Bremen der Sicherheitsarchitektur anderer Bundesländer an – ein Schritt, den die GdP ausdrücklich begrüßt.
Fehlende Ressourcen gefährden Umsetzung
Die GdP macht deutlich, dass zahlreiche Änderungen in der Novelle des Bremischen Polizeigesetzes einen erheblichen personellen, materiellen und technischen Mehraufwand mit sich bringen. Bereits jetzt stoßen die Polizei Bremen und die Ortspolizeibehörde Bremerhaven an ihre Belastungsgrenzen. Ohne zusätzliche Ressourcen ist eine sachgerechte Umsetzung der geplanten Maßnahmen nicht realistisch.
„Die Verantwortung für fehlende Ressourcen darf nicht bei den einzelnen Beamtinnen und Beamten liegen. Hier ist die rot-grün-rote Regierungskoalition klar in der Pflicht, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen“, betont Nils Winter, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) -Landesbezirk Bremen-.
Wichtige Befugnisse fehlen
Kritisch sieht die GdP, dass zentrale Befugnisse weiterhin nicht berücksichtigt werden. Dazu zählen insbesondere: Vorratsdatenspeicherung, Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ), Automatisierte Datenanalyse und automatisierte Kennzeichenerfassung
Andere Bundesländer verfügen bereits über entsprechende Regelungen. Ohne diese Instrumente, so die GdP, könne insbesondere im Bereich der organisierten Kriminalität nicht effektiv gearbeitet werden.
Forderung nach bundeseinheitlichen Regelungen
Angesichts zunehmender Krisenlagen und regelmäßig stattfindender Demonstrationen in Bremen und Bremerhaven spricht sich die GdP zudem für ein bundeseinheitliches Polizeigesetz sowie ein bundeseinheitliches Versammlungsgesetz aus. Einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen würden die Einsatzkoordination bei länderübergreifenden Lagen deutlich verbessern und Schulungsaufwand sowie Rechtsunsicherheiten reduzieren.
„Die GdP -Landesbezirk Bremen- unterstützt die grundsätzliche Modernisierung des Bremischen Polizeigesetzes. Entscheidend ist jedoch, dass unter anderem ausreichende personelle und technische Ressourcen bereitgestellt werden, notwendige zusätzliche Befugnisse ergänzt werden, bundeseinheitliche Standards angestrebt werden und Gesetzestexte klar und praxistauglich formuliert sind“, so der GdP-Landesvorsitzende Nils Winter abschließend.
