07.09.2026
Rufbereitschaft ist keine Freizeit!
Mehr Belastung muss auch mehr Ausgleich bedeuten!
Wer Rufbereitschaft hat, ist ständig erreichbar, hat Dienstmittel griffbereit und steht unter ständiger Abrufbereitschaft. Das ist keine Erholung, sondern reale Belastung.
Dass der neue Verordnungsentwurf eine „Rufbereitschaft mit besonderen Anforderungen“ anerkennt, ist ein richtiger Schritt – reicht aber nicht aus.
Aus „Kann“ muss „Muss“ werden!
Bisher sieht der Entwurf lediglich vor, dass bei hoher Belastung ein höherer Zeitausgleich als die bisherige mickrige Achtel-Regelung (1/8) gewährt werden kann.
Wir fordern einen verbindlichen Ausgleich („ist zu gewähren“) statt unverbindlicher Ermessensentscheidung der Dienststelle! Wer mehr zurücksteckt, muss garantiert entschädigt werden.
Welches Ausmaß bringt wie viel Ausgleich?
Der Entwurf bleibt schwammig. Wir fordern ein transparentes Stufenmodell:
- Klare Kriterien: Feste Ausgleichsfaktoren für konkrete Belastungen.
- Bis zu 1:1-Ausgleich: Voller Ausgleich bei extremen Einschränkungen.
- Ganzheitliche Betrachtung: Nicht nur die Einsatzfrequenz zählt, sondern die reale Einschränkung des Privatlebens (Fahrzeugbindung, Waffensicherung, fehlende Familiensicherheit, mentaler Druck).
Keine Arbeitszeitpolitik an der Mitbestimmung vorbei!
Laut Entwurf sollen Bereitschaftszeiten künftig per einfacher Dienstanweisung geregelt werden können. Das lehnen wir ab! Arbeitszeit betrifft Gesundheit und Familie direkt und gehört zwingend in die Mitbestimmung des Personalrats.
