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06.09.2026

Polizei braucht klare Regeln – keine Geschmacksvorschriften!

Beamtenrecht

Neue Erscheinungsbildverordnung: Was darf der Dienstherr bestimmen?
 
Ein professionelles Auftreten, Eigensicherung und weltanschauliche Neutralität der Polizei stehen außer Frage. Doch der Entwurf zur neuen Erscheinungsbildverordnung schießt am Ziel vorbei: Er ersetzt sachliche Notwendigkeiten durch subjektiven Geschmack.

Wer bestimmt, was „zu individuell“ ist?

Der Entwurf verlangt ein „wertneutrales Erscheinungsbild“ ohne „auffällige Äußerlichkeiten“. Solche schwammigen Formulierungen schaffen keine Rechtssicherheit, sondern öffnen Tür und Tor für willkürliche Geschmacksurteile von Vorgesetzten. Unsere Forderung: Objektive Kriterien statt Willkür!

Haarfarben-Verbote: Praxisfern und widersprüchlich

Künftig sollen in Uniform nur noch „natürlich vorkommende Haarfarben“ erlaubt sein. Warum eine gepflegte, aber künstliche Haarfarbe die Sicherheit gefährden soll, bleibt unbeantwortet. Besonders absurd: In Zivil bleibt es erlaubt, in Uniform plötzlich nicht mehr.

Tattoo-Politik mit dem Zentimetermaß

Auch die geplanten Regelungen für Körperschmuck (z. B. maximal 6 cm² hinter dem Ohr, 16 cm² an den Armen) entbehren jeder sachlichen Begründung. Für uns zählt der Inhalt, nicht die Fläche: Verfassungsfeindliche Symbole sind in jeder Größe inakzeptabel, neutrale Tattoos hingegen stören niemanden.

Unsere Position:

Wir sagen JA zu Regeln für Neutralität, Sicherheit und Professionalität. Wir sagen NEIN zu:

  • Geschmacksjustiz auf dem Rücken der Beschäftigten
  • Willkürlichen Zentimetergrenzen
  • Schwammigen Verboten, die für Unruhe auf den Dienststellen sorgen