04.10.2026
Versammlungsfreiheit schützen – Polizei handlungsfähig halten
GdP fordert Nachbesserungen am Entwurf des Bremischen Versammlungsfreiheitsgesetzes
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Bremen begrüßt grundsätzlich das Ziel, das Versammlungsrecht im Land Bremen zu modernisieren und die Versammlungsfreiheit als elementares Grundrecht zu stärken. Gleichzeitig sieht die GdP im vorliegenden Entwurf des Bremischen Versammlungsfreiheitsgesetzes erheblichen Nachbesserungsbedarf.
Für den GdP-Landesvorsitzenden Nils Winter ist entscheidend, dass Grundrechtsschutz und Gefahrenabwehr nicht gegeneinander ausgespielt werden:
„Die Polizei ist nicht der Gegner der Versammlungsfreiheit. Sie ist eine ihrer Garantinnen. Wer Versammlungsfreiheit schützen will, muss der Polizei auch ermöglichen, Gefahren frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig zu handeln.“
Die GdP warnt insbesondere davor, die polizeilichen Handlungsmöglichkeiten zu stark an eine bereits eingetretene oder unmittelbar bevorstehende Eskalation zu knüpfen. Gerade bei dynamischen Versammlungslagen könne sich die Situation innerhalb kürzester Zeit verändern. Die Polizei dürfe deshalb nicht erst dann handeln können, wenn Gewalt bereits stattfindet.
Aus Sicht der GdP braucht es insbesondere klare und praxistaugliche Regelungen für die polizeiliche Gefahrenprognose, Ausschlüsse und Teilnahmeverbote, Kontrollstellen sowie die Nutzung von Bild- und Tonaufnahmen und Drohnen. Starre Schwellenwerte würden der Realität dynamischer Versammlungslagen nicht gerecht.
So sei beispielsweise eine pauschale Grenze von 1.000 Teilnehmenden für Übersichtsaufnahmen nicht sachgerecht. Entscheidend müsse vielmehr die konkrete Gefahrenlage sein. Eine Versammlung mit deutlich weniger Teilnehmenden könne aufgrund enger räumlicher Verhältnisse, Gegenveranstaltungen oder gewaltbereiter Gruppen eine erheblich größere Herausforderung darstellen als eine deutlich größere Versammlung in einem weitläufigen Bereich.
Auch bei Kontrollstellen und dem Einsatz von Drohnen fordert die GdP eine stärkere Orientierung an der konkreten Einsatzlage. Die Polizei müsse über geeignete Instrumente verfügen, um Gefahren frühzeitig zu erkennen, Einsatzkräfte zu koordinieren und gewalttätige Personen von friedlichen Versammlungsteilnehmern zu trennen.
Kritisch sieht die GdP außerdem die zusätzlichen Aufgaben, die mit dem Gesetzentwurf auf Polizei und Versammlungsbehörden zukommen. Dazu gehören unter anderem zusätzliche Dokumentationspflichten, rechtliche Prüfungen, Gefahrenprognosen sowie der Einsatz und die Auswertung technischer Einsatzmittel.
„Neue Aufgaben dürfen nicht nach dem Prinzip ,mit vorhandenem Personal‘ umgesetzt werden“, macht Winter deutlich. „Wer der Polizei zusätzliche gesetzliche Pflichten auferlegt, muss auch dafür sorgen, dass die notwendigen personellen, technischen und organisatorischen Ressourcen vorhanden sind.“
Die GdP fordert deshalb eine verbindliche Personal- und Sachmittelanalyse. Dabei müssten nicht nur die unmittelbaren Einsatzkräfte betrachtet werden, sondern auch die Bereiche Planung, Ausbildung, IT, Datenschutz, Dokumentation, Video- und Drohnentechnik sowie rechtliche und analytische Kapazitäten.
„Versammlungsfreiheit und Gefahrenabwehr sind keine Gegensätze“
Die GdP Bremen appelliert an die Verantwortlichen, den Gesetzentwurf im weiteren Verfahren insbesondere mit Blick auf die praktische Einsatzrealität nachzubessern.
„Wir wollen ein modernes Versammlungsfreiheitsgesetz. Aber ein modernes Gesetz muss auch praxistauglich sein. Versammlungsfreiheit und Gefahrenabwehr sind keine Gegensätze. Wir wollen beides: starke Grundrechte und eine handlungsfähige Polizei“, so der GdP-Landesvorsitzende abschließend.
Die vollständige Stellungnahme der GdP Bremen umfasst insgesamt 18 konkrete Forderungen und Änderungsvorschläge. Im Mittelpunkt stehen dabei unter anderem klare Eingriffsschwellen, eine belastbare Gefahrenprognose, praxistaugliche Kontroll- und Dokumentationsmöglichkeiten, klare Zuständigkeiten sowie eine verbindliche Absicherung des notwendigen Personals und der technischen Ausstattung.
„Die Polizei darf nicht gezwungen werden, auf die Eskalation zu warten. Prävention bedeutet nicht, Grundrechte einzuschränken. Prävention bedeutet, Grundrechte zu schützen, bevor sie verletzt werden.“Nils Winter, Landesvorsitzender
