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12.03.2025

RA'in Drews: "Schenkung, die vorweggenommene Erbfolge"

Seniorengruppe

Das Thema „Erben und Vererben“ stand schon vor einiger Zeit bei uns auf der Tagesordnung. Brauche ich wirklich ein Testament? – Das stand deshalb nicht im Vordergrund, sondern die Schenkung war der Schwerpunkt im Vortrag von Frau RAin Drews.

Ob sich eine Schenkung für Schenkende und Beschenkte auszahlt, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Grundsätzlich gelten für Schenkungen großzügige Freibeträge, und es existieren verschiedene Formen und Gestaltungsmöglichkeiten. Die rechtlichen Regelungen können dabei sehr unterschiedlich sein. Wichtig ist jedoch, dass die getroffenen Vereinbarungen nicht zu kleinteilig formuliert werden.

Typische Beweggründe für eine Schenkung sind etwa die finanzielle Unterstützung der Kinder bei größeren Investitionen oder eine frühzeitige Regelung der Vermögensnachfolge. In jedem Fall sollte eine vertragliche Absicherung erfolgen, idealerweise mit einer Widerrufsklausel – denn auch bei familiären Zuwendungen lässt sich ein späteres Zerwürfnis nicht vollständig ausschließen.

Ebenso sollten mögliche Nutzungsrechte, wie Wohn- oder Nießbrauchrechte, klar geregelt sein.

Die anwesenden Kolleginnen und Kollegen zeigten großes Interesse am Vortrag. Wir bedanken uns herzlich bei Frau Rechtsanwältin Drews für die fundierten und umfangreichen Informationen.