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Gewinnspiel-Teilnahmebedingungen

§ 1 Auslobung

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) veranstaltet im Rahmen ihres 75-jährigen Jubiläums ein Gewinnspiel. Eine Teilnahme an dem Gewinnspiel ist nur bei Einhaltung dieser Teilnahmebedingungen möglich.

§ 2 Teilnahmeberechtigung

  1. Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und geschäftsfähigen Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren, die Mitglied der Gewerkschaft der Polizei sind und das Teilnahmeformular ausgefüllt haben (Teilnehmer:in). Jede:r Teilnehmer:in darf das Anmeldeformular nur einmal ausfüllen. Die GdP behält sich vor, Teilnehmer:innen von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen. Die GdP kann einen solchen Ausschluss auch nachträglich aussprechen und Gewinne zurückfordern. Ein mehrfaches Ausfüllen des Formulars führt zum Teilnahmeausschluss.
  2. Mitarbeiter:innen der GdP sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
  3. Jede:r Teilnehmer:in muss das Anmeldeformular richtig und vollständig ausfüllen.
  4. Die Teilnahme ist nur innerhalb der Gewinnspielfrist möglich. Einsendeschluss ist der 01.09.2025. Die GdP behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Den Teilnehmenden stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche gegen die GdP zu.
  5. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  6. Die Teilnahme ist nicht von einer Auftragserteilung oder einer Bestellung abhängig.

§ 3 Gewinnberechtigung

  1. Gewinnberechtigt sind alle Teilnehmer:innen, die ihre Daten zur Teilnahme am Gewinnspiel über das Formular gesendet haben. Bei den Einsendungen entscheidet das Los unter Ausschluss des Rechtsweges. Eine Barauszahlung des Preises ist ausgeschlossen. Der Gewinn ist nicht übertragbar. 
  2. Der:die Gewinner:in wird schriftlich per E-Mail benachrichtigt und um Zusendung seiner:ihrer Adresse per Post oder E-Mail zwecks postalischer Versendung des Gewinns gebeten. Der Gewinn wird direkt nach Kenntnis der Adresse verschickt. Erhält die GdP innerhalb von 14 Tagen keine Antwort auf die Frage nach der Adresse oder kann ein Gewinn nicht zugestellt werden, so verfällt der Gewinn und ein:e Ersatzgewinner:in wird ausgelost.
  3. Der im Gewinnspiel präsentierte Gewinn ist nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch, Abweichung insbesondere im Modell, Farbe und Ausstattung u.ä. sind möglich. Bis zur Übergabe des Gewinns behält sich die GdP vor, ohne Ankündigung oder Angabe von Gründen den Spielablauf zu verändern und/oder den Gewinn in Art oder Umfang zu ändern, auszutauschen und durch einen anderen Gewinn zu ersetzen. In solchen Fällen stehen den Teilnehmenden keine Ansprüche gegen die GdP zu.
  4. Der:die Teilnehmer:in erklärt sich – im Fall des Gewinns – mit einer namentlichen Veröffentlichung (Nennung des Vornamens und Ortes) in den Publikationen der GdP (Website, soziale Netzwerke und Mitgliederzeitung).

§ 4 Haftungsausschluss

  1. Schadenersatzansprüche aus Anlass dieses Gewinnspiels sind gegenüber der GdP unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, die GdP hätte durch seine Mitarbeiter:innen vorsätzlich oder grob fahrlässig gesetzliche Pflichten verletzt. Die GdP übernimmt keine Haftung für Schäden, die einem:einer Teilnehmenden durch die Annahme und/oder die Nutzung des Gewinns entstehen.
  2. Die GdP haftet nicht für die jederzeitige Erreichbarkeit der Gewinnspielinternetseite. Die GdP wird jedoch alles unternehmen, dass die Gewinnspielseite für jedermann jederzeit erreichbar ist.