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Blutgrätsche am Arbeitsplatz

Rote Karte bei Sexismus!

© GdP | Illustrationen: Laura Becker/Die Beckerei
Ungewollte Kontaktaufnahme eines Polizeihauptkommissares zu einer Polizeikommissarin per Nachrichtenchat: Das hessische Landgericht belangte den Täter in diesem Fall mit einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses. GdP | Illustrationen: Laura Becker/Die Beckerei

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Weitere Anlaufstellen

Rechtlicher Rahmen