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Foul am Arbeitsplatz

Rote Karte bei Sexismus!

© GdP | Illustrationen: Laura Becker/Die Beckerei
Ungewollte Entblößung der Genitalien vor einem Mitarbeiter: Das Bundesarbeitsgericht belangte den Täter in diesem Fall mit einer fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses. GdP | Illustrationen: Laura Becker/Die Beckerei

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Weitere Anlaufstellen

Rechtlicher Rahmen