jumpToMain

Tackling am Arbeitsplatz

Rote Karte bei Sexismus!

© GdP | Illustrationen: Laura Becker/Die Beckerei
Unangemessene Äußerung zum Aussehen einer Kollegin: Der Täter erhielt eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses. GdP | Illustrationen: Laura Becker/Die Beckerei

Steh ein für dich – oder deine Kollegin oder deinen Kollegen. Melde dich!

Wer weiterhelfen kann?

  • Dein Personalrat.
  • Die Vertrauensleute auf deiner Dienststelle.
  • Dein:e Gleichstellungs-/Frauenbeauftragte:r bzw. Beauftragte:r für Chancengleichheit.
  • Die Ansprechperson für Diversität (LGBTIQ*) deiner Polizeibehörde.
  • Die Beschwerdestelle in deiner Polizeibehörde (gem. AGG).

Weitere Anlaufstellen

Rechtlicher Rahmen