
GdP
29.06.2025
DP - Ausgabe Juli 2025
DP - DEUTSCHE POLIZEI
Nach dem Auffinden einer Leiche ist das Prüfen der Todesursache ein fundamentaler Bestandteil der polizeilichen und vor allem kriminalpolizeilichen Arbeit. Erst wenn jeder Zweifel an einem unnatürlichen Ableben ausgeräumt ist, steht fest, dass nicht weiter ermittelt werden muss. Kein Opfer, keine Akte, kein Fall. So einfach und zwangsläufig dies klingt, so schwierig ist es jedoch, dies in der kriminalpolizeilichen Praxis zu gewährleisten. Denn die jeweilige Begutachtung und Bewertung liegen nicht in polizeilicher, sondern – zu Recht – ärztlicher Verantwortung. Was besser werden muss, haben Kripo-Expertinnen und -experten im GdP-Bundesfachausschuss „Kriminalpolizei“ zusammengestellt.
„Tatsächlich begleitet uns dieses Thema schon seit vielen Jahren“, erklärt Alexander Poitz. Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) unterstützt verantwortlich den GdP-Bundesfachausschuss Kriminalpolizei (BFA Kripo) und hält zu unserem Gespräch ein Papier in der Hand. Genauer gesagt, ein Positionspapier, frisch vom Bundesvorstand beschlossen. „Damit sind wir endlich einen Schritt vorangekommen und können in die gewerkschaftspolitische Arbeit eintreten. „Als GdP vertreten wir die Mehrheit aller Beschäftigten der Kriminalpolizei. Deshalb kommen wir auch unserem Anspruch nach, die gute Arbeit der Kriminalpolizei weiterzuentwickeln.“
