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31.07.2025

GdP-Stellungnahme: Referentenentwurf des BMJV – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern

Stellungnahmen
Der im Referentenentwurf benannte „Risikofaktor Digitalisierungslücke“ ist aus Sicht der GdP die Folge eines zu zögerlichen und unkoordinierten Vorgehens bei der Digitalisierung der Justiz. Die Einführung der elektronischen Aktenführung eröffnet einen deutlich schnelleren und effizienteren Informations- und Dokumentenaustausch zwischen den beteiligten Behörden. Damit der digitale Datenaustausch zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft und Gerichten reibungslos funktioniert, ist eine medienbruchfreie Übermittlung der erforderlichen Informationen unerlässlich. Die Justiz ist darauf angewiesen, dass Polizei sowie Bußgeld- und Strafverfolgungsbehörden ihre Daten vollständig digital bereitstellen. Gleichzeitig besteht auch aufseiten der Polizei ein berechtigtes Interesse daran, elektronische Dokumente der Justiz ohne zusätzliche Verarbeitungsschritte direkt weiterverarbeiten zu können. Prozesse, bei denen Unterlagen ausgedruckt, gescannt oder erneut digitalisiert werden müssen, führen zu unnötigen Verzögerungen und Mehraufwand auf allen Seiten.