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31.07.2025

GdP-Stellungnahme zu Gesetzentwurf: Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/1544 und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1543 über die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel im Strafverfahren innerhalb der EU

Stellungnahmen
Die Vorschriften zur grenzüberschreitenden Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel fallen in eine Zeit, in der die Europäische Union ihre Bemühungen verstärkt, den digitalen Raum sicherheitsrechtlich zu ordnen. Das sogenannte E-Evidence-Paket stellt dabei einen ersten, wichtigen Baustein in einer Reihe legislativer Maßnahmen dar, mit denen die EU auf bestehende Herausforderungen im Bereich der digitalen Strafverfolgung reagiert. Diese Entwicklung ist eingebettet in die umfassendere sicherheitspolitische Strategie der EU-Kommission, die unter dem Titel „ProtectEU“ darauf abzielt, den Schutz der inneren Sicherheit in einer zunehmend digitalisierten Welt zu stärken. Die Vereinfachung des Zugriffs auf elektronische Beweismittel ist dabei ein zentrales Anliegen und Ausdruck der Erkenntnis, dass effektive Strafverfolgung ohne zeitgerechte und grenzüberschreitend verfügbare digitale Informationen nicht mehr möglich ist. In diesem Zusammenhang ist jedoch auch festzustellen, dass nach wie vor bestehende datenschutzrechtliche Hürden zu einer faktischen Blockade digitaler Ermittlungsarbeit führen. Diese strukturellen Hemmnisse wirken sich auch bei grenzüberschreitenden Ermittlungen aus und laufen dem Ziel des E-Evidence-Pakets, eine effektivere europäische Strafverfolgung im digitalen Raum zu ermöglichen, faktisch entgegen. Die GdP fordert daher insgesamt eine kritische Überprüfung datenschutzrechtlicher Vorgaben vorzunehmen, die in der Praxis Ermittlungsbehörden bei der Bekämpfung schwerster Kriminalität unverhältnismäßig einschränken.