18.09.2025
Stellungnahme der Gewerkschaft der Polizei (GdP) zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
Stellungnahmen
Die GdP begrüßt grundsätzlich die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen (allen voran im Gewaltschutzgesetz - GewSchG) zur Stärkung des zivilrechtlichen Schutzes gegen häusliche Gewalt. Insbesondere unterstützt sie die bundesgesetzliche Verankerung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (eAÜ) nach spanischem Modell sowie die Verpflichtung von Tätern häuslicher Gewalt zur Teilnahme an sozialen Trainingskursen (Täterarbeit). Damit wird den Bestimmungen der Istanbul-Konvention (insb. Art. 52 und 53) und der EU-Gewaltschutzrichtlinie (insb. Art. 19) Rechnung getragen, die zur Durchsetzung der Befolgung von Kontakt- und Näherungsverboten sowie von Schutzanordnungen bei häuslicher Gewalt wirksame, verhältnismäßige und abschreckende rechtliche Maßnahmen einfordern.
Die GdP verweist aber eindringlich auf den erheblichen Aufgaben- und Aufwandszuwachs bei der Justiz und Polizei, die die vorgeschlagenen notwendigen Erweiterungen mit sich bringen. Sie fordert daher vom Gesetzgeber in Bund und Ländern, dringend die notwendigen Ressourcen für die Umsetzung sicherzustellen.