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27.11.2025

Stellungnahme der Gewerkschaft der Polizei (GdP) zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712

Stellungnahmen
Die GdP begrüßt grundsätzlich das Vorhaben des BMJV mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung zu stärken sowie die Übertragung der EU-Richtlinie 2024/1712 vom 13. Juni 2024 zur Änderung der Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer (im Folgenden: Änderungsrichtlinie Menschenhandel) in nationales Recht voranzubringen. Gesetzliche Neufassungen, Nachbesserungen und -schärfungen sind aus Sicht der GdP durchaus überfällig, um die Strafverfolgung zu verbessern und das Dunkelfeld zu bekämpfen. Zwang und Ausbeutung finden im Verborgenen statt, auch Opfer geben sich häufig nicht zu erkennen. Im Gesetzentwurf setzt das BMJV Maßnahmen zur Weiterentwicklung des rechtlichen Rahmens gemäß des Nationalen Aktionsplans zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Betroffenen (2024) um. Die vorgeschlagenen Änderungen verbessern die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Bekämpfung von Straftaten im Bereich des Menschenhandels, der Zwangsprostitution und sexuellen Ausbeutung sowie der Zwangsarbeit und Arbeitsausbeutung. Auch ermöglichen sie, noch klarer zwischen legaler, selbstbestimmter Sexarbeit als Dienstleistung und Zwangsprostitution bis zum Menschenhandel zu unterscheiden. Die vorgeschlagenen Änderungen im Strafrecht sowie in weiteren Gesetzen sind aus Sicht der GdP daher zu begrüßen. Zugleich weist die GdP mit Nachdruck auf die angespannte Lage der Ermittlungsbehörden und Gerichte hin. Denn mit den Gesetzesänderungen ist ein notwendiger Aufgabenzuwachs bei Justiz, Polizei und Zoll zu erwarten. Eine Entwicklung, die angesichts des bereits jetzt vielerorts fehlenden Personals auch Sorge bereitet. Damit das Gesetzesvorhaben seine volle Wirkung entfalten kann, sind vor allem deutlich mehr qualifiziertes Personal und eine zeitgemäße Ausstattung unabdingbar. Die GdP fordert daher vom Gesetzgeber in Bund und Ländern, neben den wichtigen Gesetzesänderungen dringend die notwendigen Ressourcen für die effektive Umsetzung sicherzustellen.