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29.01.2026

Stellungnahme der Gewerkschaft der Polizei (GdP) zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht für IP-Adressen und zur Anpassung weiterer digitaler Ermittlungsbefugnisse (RefE IP-Speicherung)

Stellungnahmen
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt ausdrücklich das Vorhaben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz mit dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht für IP-Adressen und zur Anpassung weiterer digitaler Ermittlungsbefugnisse einen rechtssicheren Rahmen zu schaffen. Für Polizei und Strafverfolgungsbehörden ist die Sicherung und der rechtzeitige Zugriff auf bestimmte, nicht inhaltsbezogene Kommunikationsdaten - insbesondere IP-Adressen und Portnummern unverzichtbar, um Straftaten wirksam aufzuklären und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Die derzeitige Rechtslage führt in der Praxis zu erheblichen Ermittlungsdefiziten und einer faktischen Einschränkung digitaler Strafverfolgung. Dabei ist der GdP bewusst, dass Regelungen zur Speicherung und Nutzung von Daten in besonderem Maße grundrechtsrelevant sind und hohen verfassungs- und unionsrechtlichen Anforderungen unterliegen. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Speicherung in der Vergangenheit nicht grundsätzlich verworfen, sondern insbesondere die unzureichenden Sicherungen der gespeicherten Daten sowie Defizite bei Zweckbindung, Transparenz und Rechtsschutz beanstandet. Der vorliegende Referentenentwurf trägt diesen Maßgaben ebenso Rechnung wie den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs und ist erkennbar darauf ausgerichtet, einen verfassungskonformen Ausgleich zwischen effektiver Strafverfolgung und dem Schutz der Grundrechte zu schaffen. Für die GdP ist es von zentraler Bedeutung, dass polizeiliche Ermittlungsbefugnisse stets auf einer klaren, rechtsstaatlich abgesicherten Grundlage beruhen. Die Sensibilität der betroffenen Daten ist der Polizei bewusst. Ihr Umgang erfordert rechtliche Begrenzungen, wirksame Kontrollmechanismen und ein ausreichendes Maß an Datenschutz. Eine rechtsstaatlich tragfähige Ausgestaltung ist daher nicht nur Voraussetzung für die Akzeptanz entsprechender Maßnahmen, sondern auch für ihre praktische Anwendbarkeit in der täglichen Ermittlungsarbeit. Die GdP unterstützt daher das Ziel des Gesetzgebers mit dem vorliegenden Referentenentwurf endlich eine tragfähige, verfassungskonforme und zugleich praxistaugliche Regelung zu schaffen.