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15.02.2026

Stellungnahme der Gewerkschaft der Polizei (GdP) zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Verpflichtungsgesetzes und zur Änderung des Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetzes (RefE VerpflG + EUStAG)

Stellungnahmen
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) nimmt zum Gesetzentwurf zur Modernisierung des Verpflichtungsgesetzes und zur Änderung des Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetzes Stellung. Sie begrüßt insbesondere, dass Verpflichtungen künftig auch per zeitgleicher Bild- und Tonübertragung erfolgen können, wobei die zuständige Behörde weiterhin frei entscheiden kann, ob eine Präsenz- oder Videoverpflichtung durchgeführt wird; dies ermögliche schnellere digitale Verfahren ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Gerade bei besonders sensiblen Personen wie V-Leuten von Polizei und Nachrichtendiensten sei die Videokommunikation sinnvoll, weil sie den Schutz der Identität erleichtere. Zudem unterstützt die GdP die Änderung des Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetzes, mit der deutsches Recht an ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs angepasst wird: Die gerichtliche Kontrolle bei grenzüberschreitenden Ermittlungen soll zwischen Anordnung im Ursprungsstaat und Vollstreckung im unterstützenden Staat getrennt werden, um Verfahren effizienter zu machen. Auch eine redaktionelle Anpassung wird befürwortet; insgesamt bewertet die GdP die Änderungen positiv, da sie Modernisierung, Flexibilität und effektivere Strafverfolgung fördern.